Entlastung für Pflegekräfte
in OÖ auf Schiene

LH Stelzer und LR Gerstorfer zur neuen Alten- und Pflegeheimverordnung

Landeshauptmann Thomas Stelzer und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer verkündeten gestern den Beschluss der Landesregierung für eine neuerlich verbesserte Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung.
Landeshauptmann Thomas Stelzer und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer verkündeten am Montag den Beschluss der Landesregierung für eine neuerlich verbesserte Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung. © Land OÖ/Stinglmayr

Eine neuerliche Novelle der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung (Oö. HVO) zur Entlastung der heimischen Pflegekräfte wurde in der Sitzung der Landesregierung am Montag beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte der Novelle:

Ab 1. Februar 2021 dürfen auch Pflegeassistent/innen in den Alten- und Pflegeheimen arbeiten, wenn sie binnen fünf Jahren eine berufsbegleitende Ausbildung (DGKP, PFA, FSB „A“, DSB „A“, FSB „BA“ oder DSB „BA“) abschließen. Konkret soll die maximale Anzahl der Pflegeassistent/innen einen Anteil von zehn Prozent des Personals in Relation zu den Berufsgruppen der Heimhelfer/innen und der Fachsozialbetreuer/innen Altenarbeit nicht überschreiten.

Das bedeutet, dass Wiedereinsteiger oder Umsteiger mehr Berufsmöglichkeiten erhalten. Weiters wird die Durchlässigkeit zwischen den Berufsgruppen im Pflegebereich erhöht.

Gleichzeitig erfolgt der Beschluss über die Einführung eines zweiten wachenden Nachtdienstes in den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten, wie in den Pflegeverhandlungen vereinbart.

Auch wird in der Oö. HVO die Wortfolge – „wobei die Pflegedokumentation über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend nur in einem unbedingt notwendigen Ausmaß zu erfolgen hat“ — angefügt. Diese Vereinfachung bzw. Deregulierung der Pflegedokumentation soll eine weitere Entlastung aller Mitarbeiter bringen.

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„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich zeigen einen enormen Einsatz — gerade auch angesichts der Herausforderung durch Corona. Durch die Novelle haben wir gemeinsam eine weitere Entlastung der Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen auf den Weg gebracht und eine Sofort-Maßnahme gegen den Fachkräftemangel umgesetzt“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Auch die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer ist erfreut: „Mit der Neuregelung schaffen wir eine personelle Flexibilisierung und garantieren weiterhin die hohe pflegerische und fachsozialbetreuerische Qualität.“

33,7 Millionen Euro für die Pflegeberufe

Erst kürzlich hatte sich das Land Oberösterreich mit Städte- und Gemeindebund sowie den Gewerkschaften öffentlicher Dienst, Gewerkschaft für Gemeindebedienstete – Younion, Gewerkschaft „vida“ und Gewerkschaft für Privatangestellte – gpa auf ein gemeinsames Pflegepaket geeinigt.

Mit Gesamtkosten von 33,7 Millionen Euro jährlich wird ab Februar 2021 damit ein umfassendes Paket für bessere Entlohnung und ein attraktiveres Berufsumfeld wirksam. Es betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in den Krankenhäusern, in den Alten- und Pflegeheimen, in den mobilen Diensten und jene, die Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz erbringen.

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