Meinung

von Markus Ebert

Essenzielle neue Fragen aufgeworfen

Kommentar zur VfGH-Entscheidung zum Thema Sterbehilfe.

Die Verfassungsrichter sind sich der Brisanz ihres Erkenntnisses, wonach der Straftatbestand der Beihilfe zum Selbstmord verfassungswidrig ist, bewusst.

Andernfalls würde der Gesetzgeber nicht aufgefordert, Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs zu setzen.

Jedenfalls kann es ab 1. Jänner 2022 am Ende des Lebens eine juristische Gratwanderung geben: Hat der sogenannte Suizident seine Entscheidung, zu sterben in freier Selbstentscheidung getroffen, oder war der Einfluss Dritter — Verleitung zur Selbsttötung— maßgeblich?

Und: Handelte es sich doch um „Tötung auf Verlangen“, die auch weiterhin ein Straftatbestand bleibt? Rechtsfragen wurden beantwortet, damit aber auch essenzielle neue Fragen aufgeworfen.

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