EuGH gibt Ball wieder retour

Gericht in Linz muss entscheiden, ob Wohnbeihilfe „diskriminierend“ ist

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Sehr salomonisch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die „Nachweispflicht von Deutschkenntnissen für den Bezug von Wohnbeihilfe“ entschieden.

Im Gegensatz zur Meinung des Generalanwalts, wonach Zugangsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige nicht zulässig seien, da die Wohnbeihilfe rechtlich als Kernleistung zu beurteilen sei, sehen die Richter dies nicht als gegeben an. Vielmehr verweist der EuGH auf eine diesbezügliche Entscheidungszuständigkeit des Landesgerichtes.

„Zudem hat der EuGH festgehalten, dass der Nachweis von Deutschkenntnissen, die unterschiedslos für alle Drittstaatsangehörigen gilt, im vorliegenden Zusammenhang weder der Grundrechtecharta entgegensteht noch eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgebot darstellt“, so OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer.

Und für ihn ist klar, „dass das Erlernen der deutschen Sprache eine zentrale Voraussetzung ist, um am Arbeitsmarkt fußfassen und sich selbst erhalten zu können. Daher bekennen wir uns eindeutig dazu, dass es eine Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache braucht. Ohne Deutsch kann Integration nicht gelingen! Wir wollen keine Parallelgesellschaften.“

Auch der zuständige Wohnbaureferent LH-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) ist erfreut über das Urteil. „Für mich war immer klar: Wer Leistungen vom Staat erhält, muss im Gegenzug auch schon etwas geleistet haben“, begründet er die damalige Maßnahme und stellt klar, dass er nicht von seiner Linie abweichen werde.

Nach der Rechtsansicht des führenden österreichischen Sozialrechtsprofessor Wolfgang Mazal stelle die Wohnbeihilfe keine soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne dar. Die Anknüpfung an Voraussetzungen sei rechtens, denn das Grundbedürfnis „Wohnen“ sei durch die Sozialhilfe ausreichend abgedeckt.

Ganz anders sehen dies SPÖ und Grüne: Beide Parteien halten die Beihilfe sehr wohl für eine „Kernleistung“ und Integrationslandesrat Stefan Kaineder (Grüne) und SPÖ-Klubchef Michael Lindner hoffen jetzt auf ein dementsprechendes Urteil des Linzer Landesgericht.

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