Expertin fordert auch Assistenz zum Leben

Für Stephanie Merckens ist die „Suizidprävention weiterhin erste Aufgabe des Staates“

Die Juristin Stephanie Merckens leitet in dem von der Bischofskonferenz eingerichteten „Institut für Ehe und Familie“ den Bereich Politik, zudem ist sie Referentin für Biopolitik, Bioethik und Lebensschutz. Die dreifache Mutter und Rechtsanwälting a. D. ist Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzlers. Im Auftrag der Bischofskonferenz nahm sie am „Dialogforum Sterbehilfe“ teil.
Die Juristin Stephanie Merckens leitet in dem von der Bischofskonferenz eingerichteten „Institut für Ehe und Familie“ den Bereich Politik, zudem ist sie Referentin für Biopolitik, Bioethik und Lebensschutz. Die dreifache Mutter und Rechtsanwälting a. D. ist Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzlers. Im Auftrag der Bischofskonferenz nahm sie am „Dialogforum Sterbehilfe“ teil. © ief

VOLKSBLATT: Wie bilanzieren Sie das „Dialogforum Sterbehilfe“?

MERCKENS: Aufgrund der sehr guten Vorbereitung aller Teilnehmer und der gelungenen Moderation, war fast durchwegs sachlicher Austausch möglich. Dabei war nicht nur wichtig, den Meinungsstand zu den in der Punktation gestellten Fragen zu erheben, sondern als Vorfrage auch noch zu diskutieren, ob weitere wesentliche Punkte eruiert werden müssen.

Kann der Gesetzgeber dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes überhaupt gerecht werden?

Das ist eine Frage des Blickwinkels. Der VfGH fällt unterschiedliche Aussagen, die nicht ganz leicht auf einen Nenner zu bringen sind. Schon gar nicht, wenn man grundsätzliche Bedenken gegen die Entscheidung hat.

Hat es sich der VfGH mit dem Urteil zu leicht gemacht?

Aus meiner Sicht ja. Das Verbot der Suizidbeihilfe war für mich eher ein Garant der Selbstbestimmung als eine Knebelung. „Hilfe“ hat ja auch einen psychischen Aspekt, quasi Bestätigungscharakter. Und wer den braucht, um sich das Leben zu nehmen, ist vielleicht doch noch nicht so überzeugt davon. Außerdem war es eine Absicherung der Suizidprävention. Was wir einander in Krisen schulden, sollte das Ermöglichen von Lebensperspektiven und Lebensqualität sein, nicht eine vereinfachte Selbsttötung. Der VfGH hat den Zugang nun umgedreht. Statt bei Suizidgedanken grundsätzlich zuerst davon auszugehen, dass der betroffene Mensch eine verengte Wahrnehmung seiner Lebensperspektiven haben könnte, stellt er das Primat des Rechts auf Suizidbeihilfe auf. Dem Gesetzgeber spielt er den Ball zu, Missbrauch vorzubeugen. Doch was heißt Missbrauch in diesem Fall? Und war nicht das Verbot der Suizidbeihilfe genau eine solche Missbrauchsmaßnahme? Aus meiner Sicht hat der VfGH Schutzmauern niedergerissen, ohne zu zeigen, wie man den Gefahren, die er selbst erkennt, vorbeugen kann. Zu behaupten, dass sei nicht seine Aufgabe, ist mir zu wenig. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung hätten solche Bedenken durchaus stärker berücksichtigt werden müssen und auch zu einem anderen Ergebnis führen können.

Wird das Sterben künftig neben der menschlichen und medizinischen Herausforderung auch ein Fall für die Juristen, wenn Hilfeleistung zum Selbstmord nicht mehr, Tötung auf Verlangen aber weiter strafbar ist?

Ja, ich denke schon. Allerdings liegt die Gefahr hier mehr auf Seiten der Politik als beim Verfassungsgerichtshof. Der VfGH hat durchscheinen lassen, dass er das Verbot der Tötung auf Verlangen nicht so leicht heben würde. Sollte der Gesetzgeber aber die Bestimmung heben, hätte der VfGH wohl auch nichts dagegen zu halten. Denn gerade bei Immobilität wären Suizidwillige ja „auf die Hilfe anderer“ angewiesen, wie der VfGH an einer Stelle argumentiert. Wenn wir Tötung auf Verlangen also nicht wollen, dann sollten wir das Verbot jetzt mit qualifizierter Mehrheit im Parlament absichern.

Christliche Kirchenvertreter wollen bei der neuen Regelung verhindern, dass es zu Missbrauch kommt. Geht das überhaupt?

Das hängt vor allem davon ab, was man hier unter Missbrauch versteht. Für manche ist der Missbrauch an vulnerablen Menschen ja bereits durch das Erkenntnis erfolgt. Aber dem VfGH geht es wahrscheinlich darum, zu vermeiden, dass vorschnell eine freie Entscheidung zur Selbsttötung angenommen wird. Hiervor warnen nicht nur christliche Kirchenvertreter, sondern eigentlich alle, die in der Praxis mit Menschen in Krisensituationen zu tun haben: Psychiater, Psychologen, Psychotherapeuten, Hospiz- und Palliativgesellschaften, Ärztekammer, Patientenanwaltschaft, Behindertenvertreter, u.a.

Demographisch entwickeln wir uns zu einer stark alternden Gesellschaft. Muss das Sterben in einen neuen Kontext gestellt werden?

Es ist gar nicht so sehr das Alter, das mir zu denken gibt. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass wir immer mehr Opfer unserer eigenen Leistungsgesellschaft werden. Wer den oft selbst gestellten Leistungsansprüchen nicht mehr gerecht wird, stellt sich immer öfter die Frage nach dem Lebenssinn. Wer hingegen seinen Selbstwert erkennt, stellt sein Leben auch in Krankheit, Schwäche oder Alter nicht in Frage. Es muss daher nicht das Sterben in einen neuen Kontext gestellt werden, sondern das, was für uns persönlich den Wert eines Menschen ausmacht. Und das ist selten seine Leistungsfähigkeit. Was fehlt Ihnen, wenn ein Mensch stirbt? Sein Beitrag zum Familieneinkommen? Vielleicht. Meist aber doch eher die unterbrochene Kommunikation: sei es nun als Gesprächspartner, Zuhörender oder einfach nur als Möglichkeit, für ihn da sein zu können.

Insbesondere kirchliche Forderungen lauten, die Suizidprävention auszubauen sowie die Hospiz- und Palliativversorgung abzusichern. Braucht es analog zur Kranken- oder Sozialversicherung auch eine „Sterbeversicherung“?

Ob aus dem Bereich der Ärzte- oder Patientenanwaltschaft, der Behindertenvertreter oder Suizidprävention — im Dialogforum des Justizministeriums waren sich alle Experten einig: Suizidprävention ist weiterhin ein legitimes Ziel des Staates. Und dafür braucht es einen radikalen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sowie der psychosozialen Begleitung in Krisensituationen bis hin zu einem Rechtsanspruch. Das sollte vielmehr Teil einer „Lebensversicherung“ denn einer „Sterbeversicherung“ sein. Wenn man dem Druck in Richtung assistierten Suizid etwas entgegensetzen will, dann braucht es tatsächliche Handlungsoptionen zum Leben. Wenn ich kein Recht auf persönliche Assistenz zum Leben habe, aber ein Recht zum assistierten Suizid, liegt keine Gleichwertigkeit der Optionen vor. Denn es ist viel einfacher, jemanden zu finden, der einem ein Suizidpräparat besorgt, als jemanden, der einen tagtäglich, jahrelang und womöglich noch kostenlos dabei assistiert, sein Leben zu leben.

Seniorenbund-Landesobmann Josef Pühringer hat das Modell Oregon als mögliches Vorbild genannt. Wäre das ein Weg?

Das Modell Oregon (Details siehe Stichwort) wäre für einen restriktiven Weg insofern interessant, da die Suizidbeihilfe nur für Menschen mit terminaler Erkrankung und wahrscheinlicher Lebensdauer von 6 Monaten erlaubt ist. Allerdings zeigen auch die Zahlen in Oregon, dass die Zunahme an assistierten Suiziden in den letzten Jahren überproportional steigen. Und dass die Hauptsorgen der Suizidwilligen nicht die Schmerzen sind, sondern die verringerte Teilnahme an freudemachenden Aktivitäten und der empfundene Verlust an Autonomie und Würde.

Ab wann soll sich ein Mensch mit dem Sterben auseinandersetzen?

Eigentlich ab immer, aber natürlich in unterschiedlicher Intensität und Betroffenheit. Schon als Kind sollten wir lernen, dass Sterben zum Leben gehört — mit all den verschiedenen Konsequenzen für die eigene Lebensführung und den Umgang mit anderen Menschen. Ganz konkret sollte sich jeder erwachsene Mensch Gedanken über eine Vorsorgevollmacht oder/und Patientenverfügung machen und darüber mit seinen Angehörigen sprechen. Damit würde man nicht nur sich selbst, sondern auch Angehörigen, Pflegern und Ärzten sehr helfen, seinen Vorstellungen am Lebensende gerecht zu werden.

Die Fragen an STEPHANIE MERCKENS stellte Markus Ebert

Das könnte Sie auch interessieren