Fahrplan für synodalen Prozess

Ad-limina-Besuch der Bischöfe beim Papst Ende November in Rom

++ HANDOUT ++ PK ERZBISCHOF LACKNER ZUM ABSCHLUSS DER SOMMER

Österreichs katholische Bischöfe haben den Fahrplan für den von Papst Franziskus ausgerufenen synodalen Prozess skizziert. Dieser soll im Oktober 2023 in die Weltbischofssynode „Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation, Mission“ in Rom münden.

Nach der offiziellen Eröffnung der ersten dezentral beginnenden Bischofssynode am 9. und 10. Oktober fällt in jeder Diözese weltweit der Startschuss. Dafür werde noch ein Leitfaden und ein Fragebogen vorgelegt. Nicht nur Diözesen, auch Kurienbehörden, Ordensgemeinschaften, katholische Vereinigungen, Gemeinschaften und katholische Fakultäten sollen mitarbeiten, so der Wunsch des Papstes.

Als Verantwortlichen für den synodalen Prozess in Österreich wählte die Bischofskonferenz ihren Vorsitzenden, den Salzburger Erzbischof Franz Lackner (Bild), der vom Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt wird.

Die gebündelten Ergebnisse würden der Bischofskonferenz zu deren Frühjahrs-Vollversammlung im März 2022 vorgelegt, eine Zusammenfassung ergeht sodann an das Generalsekretariat der Synode in Rom, teilten die Bischöfe weiter mit.

Schon wesentlich früher reisen die Bischöfe nach Rom zu ihrem Ad-limina-Besuch. Vom 29. November bis 4. Dezember werden die Bischöfe mit dem Papst und Vertretern der Kurie über die Situation der Kirche in Österreich beraten.

Das letzte derartige Treffen war im Jänner 2014. Der ursprünglich für heuer im Februar geplante Termin musste coronabedingt verschoben werden. Die „visitatio ad limina apostolorum“ (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber) ist für die Bischöfe der Weltkirche vom Kirchenrecht in regelmäßigen Abständen vorgesehen.

Verhältnis zur Regierung „nicht beschädigt“

Lackner sieht übrigens das Verhältnis zur Bundesregierung durch heuer bekannt gewordene Chat-Protokolle „nicht beschädigt“. Er frage sich auch, wieso diese Konversation öffentlich geworden sei. Die medial kolportierten Zahlen von 15 Mrd. Euro an Steuerbegünstigungen seien „grundfalsch“ und wurden zuletzt vom Finanzministerium auch als nicht nachvollziehbar bezeichnet.

Die katholische Kirche fühle sich jedenfalls „nicht beleidigt“, für die Wortwahl in den Chats wolle er „keine Noten verteilen“, sagte der Salzburger Erzbischof. Das zuletzt vom lutherischen Bischof Michael Chalupka als krisenhaft bezeichnete Staat-Kirche-Verhältnis in Österreich sehe er weiterhin als „generell gut“.

Gegen „Übereifer“ bei der Sterbehilfe

Besorgt sind die Bischöfe nach wie vor wegen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Sterbehilfe. „Die Kirche plädiert deutlich dafür, einen ,therapeutischen Übereifer’ am Lebensende auszuschließen“, heißt es in einer Erklärung des Episkopats. Man sei im Gespräch mit allen Parteien und Nationalratsabgeordneten auch in den Ländern, um nun das „Schlimmste zu vermeiden“, so Lackner.

Dabei gehe es um die Absicherung und den Ausbau der Suizidprävention, Selbstmord dürfe nicht zur Normalität dazugehören. Auch die Selbstbestimmung müsse bei solchen Entscheidungen erhalten bleiben. Und es brauche die verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen.

Bei einem unvermeidlich bevorstehenden Tod sei es allerdings „durchaus legitim“ auf einen weiteren medizinischen Einsatz zu verzichten.

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