Fall Assange: Gericht hebt Auslieferungsverbot an USA auf

Verlobte will berufen – Innenministerin soll über Auslieferung entscheiden

Dutzende Anhänger von Wikileaks-Gründer Assange, die sich vor dem Gerichtsgebäude in London versammelt hatten, zeigten sich enttäuscht und empört.
Dutzende Anhänger von Wikileaks-Gründer Assange, die sich vor dem Gerichtsgebäude in London versammelt hatten, zeigten sich enttäuscht und empört. © AFP/Halle'n

Schwerer Rückschlag für Julian Assange: Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für den Wikileaks-Gründer gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.

Zusicherungen der USA laut Richter ausreichend

Einem früheren Urteil zufolge war die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt worden. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten – und bekam Recht. Die von den USA in der Zwischenzeit gegebenen Zusicherungen seien ausreichend, um die Sorgen um seine Gesundheit auszuräumen, sagte der Richter.

Dem gebürtigen Australier drohen in den USA bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.

Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen.

Die Verlobte von Julian Assange, Stella Moris, kündigte nach der Aufhebung des Auslieferungsverbots an, erneut in Berufung zu gehen. Der unabhängige Berichterstatter der UNO für Folter kritisierte das Londoner Urteil scharf. „Dies ist ein Armutszeugnis für die britische Justiz“, sagte Nils Melzer.

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