Fall Lucile: Schuldspruch für Fernfahrer

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Mehr als sechs Jahre nach dem gewaltsamen Tod der französischen Austausch-Studentin Lucile K. in Kufstein ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck der tatverdächtige 43-jährige Fernfahrer aus Rumänien wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch der Geschwornen fiel einstimmig aus. Da der Angeklagte bereits in Deutschland nach einem Sexualmord an einer 27-jährigen Joggerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sah das Landesgericht Innsbruck unter Bedachtnahme auf dieses Urteil von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab.

Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof an. Bis zu dieser Entscheidung soll er in Österreich seine Strafe verbüßen, danach in Deutschland. Luciles Eltern, die der Gerichtsverhandlung beiwohnten, wurden jeweils rund 14.000 Euro Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten zugesprochen.

Der Rumäne wurde auch wegen des Vergehens der Störung der Totenruhe verurteilt. Er soll die junge Französin, nachdem er sie mit einer Eisenstange erschlagen hatte, auch noch missbraucht haben. Auf die Spur gekommen war man dem 43-Jährigen erst im Jahr 2017. Damals war in Endingen in Deutschland eine 27-jährige Joggerin auf eine ähnliche Art und Weise wie Lucile ums Leben gekommen. Im Dezember 2017 war der Rumäne dann in Deutschland zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

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Damals hatte der 43-Jährige für den Fall der Joggerin ein Geständnis abgelegt, das er am Landesgericht Innsbruck jedoch widerrief. Er sei von seinem damaligen Verteidiger unter Druck gesetzt worden und auch seine ehemaligen Mithäftlinge hätten ihm geraten, zu gestehen und zu sagen, dass er getrunken hatte. „Sie haben gesagt, dass ich dann nicht die maximale Strafe bekomme“, sagte der 43-Jährige.

Im Gefängnis in Deutschland hatte der Rumäne vor einem Psychiater auch die Tat an Lucile indirekt gestanden. Doch auch davon wollte er vor dem Geschworenengericht in Innsbruck nichts mehr wissen. Der als Zeuge geladene deutsche Psychiater bestätigte jedoch, dass der Rumäne ihm gegenüber indirekt die Tat an Lucile gestanden habe.

„Er hat mir gegenüber nicht explizit zwei Tötungsdelikte eingestanden, das Kufsteiner Delikt hat er mir gegenüber aber indirekt eingeräumt“, so der Psychiater. Der Beschuldigte habe von Träumen gesprochen, die sich auf beide tote Frauen beziehen würden. Von dem 43-Jährigen gehe jedenfalls eine hohe Gefahr für weitere Delikte aus, meinte der Psychiater. „Es spricht aus psychiatrischer Sicht einiges dafür, dass der Angeklagte ein klassischer Serienmörder ist“, erklärte er.

Sowohl an Lucile, als auch an der Joggerin in Deutschland waren mehrere DNA-Spuren des 43-Jährigen sichergestellt worden. Bei den Spuren gebe es „keinen vernünftigen Zweifel“, dass sie vom Angeklagten selbst oder einer Person aus „seiner Linie“ stammen würden, erklärte eine spurentechnische Gutachterin. Man könne sogar mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ sagen, dass sie vom Beschuldigten selbst stammen, meinte sie.

Als Richter Norbert Hofer den Angeklagten mit den DNA-Spuren konfrontierte, meinte der Rumäne dazu lediglich, dass er „keine Erklärung“ dafür habe. Er blieb jedoch bei seiner Verantwortung. Auch in seinem Schlusswort betonte er erneut, dass er „niemanden umgebracht“ habe.

Die 20 Jahre alte französische Austausch-Studentin, die aus Lyon stammte und im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war im Jahr 2014 getötet worden. Ihr Leiche war am 12. Jänner von Polizisten am Ufer des Inns entdeckt worden. Die Tatwaffe, eine Hubstange, wie sie zum Beispiel zum Anheben eines Lkw-Führerhauses genutzt wird, wurde schließlich im Inn gefunden.

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