Familienhärtefonds – Anträge ab sofort möglich

Anträge für den wegen der Corona-Krise von der Regierung aufgestockten Familienhärtefonds sind seit heute, Mittwoch, möglich.

Wie Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) in einer Aussendung mitteilte, stehen auf der Webseite des Familienministeriums (www.bmafj.gv.at) ein Informationsblatt und das Antragsformular zur Verfügung. Maximal erhalten Familien 1.200 Euro pro Monat.

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Voraussetzungen sind, dass der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und zum Stichtag (28. Februar) für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wurde sowie mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil wegen der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder zur Kurzarbeit gemeldet wurde.

Für selbstständig Erwerbstätige gilt, dass mindestens ein Elternteil wegen der Krise in finanzielle Notsituation geraten ist und zum förderfähigen Kreis aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt. Zudem darf das aktuelle Einkommen der Familie eine bestimmte Grenze – gestaffelt nach Haushaltsgröße – nicht überschreiten.

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Da die Obergrenze pro Familie und Monat 1.200 Euro beträgt und die Zuwendung für bis zu drei Monate möglich ist, bekommt eine Familie maximal 3.600 Euro. Die Höhe werde im Einzelfall geprüft und hängt von der Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Ziel sei eine „unbürokratische Abwicklung“, so Aschbacher.

Der Antrag kann per E-Mail an (corona-hilfe@bmafj.gv.at) eingebracht werden. Erste Auszahlungen sollen Anfang Mai fließen.

Der Familienhärtefonds besteht übrigens schon länger. Im Vorjahr wurde daraus nur eine gute halbe Million Euro an 300 Familien ausgezahlt. Wegen der Corona-Krise erhöhte die Bundesregierung die Mittel auf 30 Mio. Euro. Auch eine neuerliche Aufstockung sei nicht ausgeschlossen.

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