FFP2-Maskenpflicht in Kirchen und Lebensmittelgeschäften

Geänderte Maßnahmen treten ab 15.9. in Kraft

Auch in Kirchen müssen wieder FFP2-Masken getragen werden.
Auch in Kirchen müssen wieder FFP2-Masken getragen werden. © modero - stock.adobe.com

Mit den am Mittwoch (15.9.) in Kraft tretenden verschärften Corona-Maßnahmen muss man auch beim Lebensmitteleinkauf anstelle des herkömmlichen Mundnasenschutzes (MNS) wieder eine FFP2-Maske tragen.

Dies gilt auch für Kirchen, Apotheken, Trafiken, Post, Banken, öffentliche Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen war.

Die großen Lebensmittelketten Spar, Rewe (Adeg, Billa, Bipa, Billa Plus, Penny), Hofer und Lidl werden ihren Kunden die Masken gratis anbieten. Die Gewerkschaft kritisiert unterdessen, dass die Mitarbeitenden nun wieder FFP2-Masken tragen müssen. Der Ärger unter den Beschäftigten sei groß, so die zuständige Wirtschafts- bereichssekretärin der Gewerkschaft GPA, Anita Palkovich. Da überdurchschnittlich viele geimpft seien, hätten sich viele Erleichterungen erwartet.

Bei katholischen Gottesdiensten gilt ab Mittwoch ebenfalls wieder FFP2-Maskenpflicht. Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelte statt der Maskenpflicht die 3G-Regel. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gebe es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.

Kinder bis sechs Jahre ausgenommen

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.

Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen, hieß es. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Bei „religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung ist ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

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