OÖVP-Sozialsprecher Hattmannsdorfer: „Fordern lückenlose Aufklärung“

Brisanter LRH-Bericht über Mindestsicherung in der Wohnungslosenhilfe

OÖVP-Geschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer © OÖVP

Brisante Post haben die oberösterreichischen Landtagsparteien jetzt vom Landesrechnungshof (LRH) erhalten. Der hatte — auf Antrag von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) — in einer Sonderprüfung die Auszahlung der Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe unter die Lupe genommen.

Anlass der Prüfung: Die Sozialabteilung hatte 2019 festgestellt, dass bei einem von fünf Trägern der Wohnungslosenhilfe die Mindestsicherung ohne Anträge und ohne Bescheide ausbezahlt wurde. Das aber, so konstatiert LRH-Direktor Friedrich Pammer, „hätte der Abteilung Soziales bei ordnungsgemäßer Prüfung schon deutlich früher auffallen müssen“. Immerhin macht die Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe alleine in den Jahren 2016 bis 2018 1,8 Millionen aus. Die Empfehlung des LRH, die Auszahlung durch die Bezirksverwaltungsbehörden vornehmen zu lassen, ist seit 1. Jänner 2020 Praxis.

Obwohl sich LR Gerstorfer freut, dass sie durch die Befassung des LRH „für eine objektivierte Aufarbeitung und für größtmögliche Transparenz“ gesorgt habe, finden sowohl OÖVP als auch FPÖ keinen Anlass für lobende Worte. „Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Unrechtmäßigkeiten in der Vollzugspraxis bei dem betroffenen Träger“, erklärt OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer.

Für den blauen Klubchef Herwig Mahr ist das Prüfungsergebnis „skandalös“, die „fehlende Kontrolle im Sozialbereich zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht“. Aus Sicht Hattmannsdorfers müsse es unabhängig vom entstandenen Schaden „Konsequenzen für den Vollzug geben und die internen Kontrollsysteme müssen überprüft werden“. Mahr erwartet von Gerstorfer, „dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt“.

Zu wenig und zu viel

Laut Erhebung der Sozialabteilung wurde in den Jahren 2012 bis 2019 an 205 Klienten der Wohnungslosenhilfe insgesamt um 28.182,50 Euro zu wenig Mindestsicherung ausbezahlt, während im selben Zeitraum an 600 Klienten 205.973 Euro zu viel bezahlt wurden.

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