„Frauen nicht benachteiligen, weil sie sich für Kinder entscheiden“

Haberlander und Pöttinger drängen auf automatisches Pensionssplitting

LH-Stv. Christine Haberlander und ÖAAB-Landeschefin Cornelia Pöttinger (r.) demonstrierten schon vor Corona ihren Schulterschluss — auch beim Thema Pensionssplitting.
LH-Stv. Christine Haberlander und ÖAAB-Landeschefin Cornelia Pöttinger (r.) demonstrierten schon vor Corona ihren Schulterschluss — auch beim Thema Pensionssplitting. © Archiv/OÖVP

Kommenden Donnerstag ist „Equal Pension Day“ — jener Tag im Jahr, an dem der durchschnittliche Pensionist seit Beginn des Jahres jenen Betrag erhalten hat, den die durchschnittliche Pensionistin erst mit Jahresende erreichen wird.

Frauen bekommen demnach um 41,9 Prozent weniger Pension als Männer.

„Equal Pension Day“ in OÖ schon am 11. Juli

„Für Oberösterreich war der ‚Equal Pension Day‘ sogar bereits am 11. Juli. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Pensionsschere österreichweit wie oberösterreichweit um gerade einmal ein Prozent geschlossen. Das ist zu wenig! Unserer Anspruch ist ein anderer“, betonen Landeshauptmann-Stv. und Frauenreferentin Christine Haberlander sowie die designierte Landesobfrau der OÖVP Frauen und ÖAAB-Chefin Cornelia Pöttinger.

Die Ursachen für die Schlechterstellung von Frauen beim Pensionsanspruch seien vielfältig, Teilzeitarbeit sei aber ein sehr schwerwiegender Grund. Annähernd jede zweite Frau mit Kindern arbeite Teilzeit. Das bedeute nicht nur weniger Einkommen während des Erwerbslebens, sondern in der Folge auch weniger Pension.

Aus der Einkommensschere von 20 Prozent zwischen Frauen und Männern wird eine Pensionsschere von mehr als 40 Prozent. Dadurch sind Frauen fast doppelt so häufig von Altersarmut betroffen.

Kindererziehung darf kein Nachteil sein

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

„Frauen darf kein finanzieller Nachteil entstehen, wenn sie sich bzw. sie und ihr Partner gemeinsam dazu entscheiden, Kinder zu haben. Daher drängen wir darauf, dass sich die Bundesregierung neben der Bewältigung der Corona-Krise dem im Regierungsprogramm verankerten Thema des automatischen Pensionssplittings wieder aktiv annimmt“, sagen Haberlander und Pöttinger.

Kindererziehungszeiten werden derzeit bis zu vier Jahre mit einer Bemessungsgrundlage von rund 1900 Euro am Pensionskonto angerechnet.

Erhöhung der Gehälter in Pflegeberufen als Signal

Schritte in die richtige Richtung würden gesetzt, so zuletzt die spürbare Erhöhung der Gehälter in den Pflegeberufen im Land OÖ, von der vor allem Frauen profitieren. Und mit dem Pensionspaket 2016 sei es zu einer besseren pensionsbegründenden Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Frauen ab Jahrgang 1955 gekommen.

Bis zu acht Jahre Kindererziehungszeit werden zum Erreichen eines eigenen Pensionsanspruchs angerechnet.

Das könnte Sie auch interessieren