Bei einem tragischen U-Bahn-Unfall in Wien, starb wie berichtet am Wochenende eine Frau (31). Zu sehen bekamen das nicht nur unmittelbar Anwesende, sondern auch Internet-User, weil ein Schaulustiger anstatt zu helfen die Szene gefilmt und ins Internet gestellt hat. Eine entsprechende Aufregung folgte.
Für Regina Edthaler, Referentin von Safer.Internet in Oberösterreich, ist das Online-Stellen des Videos ein klares „No-Go“. Die Szene zu Beweiszwecken für die Polizei zu filmen, sei in Ordnung, eine Verbreitung im Internet aber klar abzulehnen. „Denn es geht dabei um das Recht auf das eigene Bild und die Frage, was hat das Opfer davon?“, sagt Edthaler im VOLKSBLATT-Gespräch. Sie verweist dabei auf Fälle, wo die Polizei mit privaten Videos die Öffentlichkeit bei der Verbrechensaufklärung um Hilfe bittet.
„Nicht alles was erlaubt ist, ist auch korrekt“, meint hingegen Polizeisprecher Paul Eidenberger. Die Sprecherin der Wiener Linien, Lisa Schmid, appelliert an Fahrgäste, „bei derartigen Vorfällen Zivilcourage zu zeigen, den Notruf zu verständigen und Hilfe zu leisten, anstatt das Handy zu zücken“.
Weil immer öfter Einsatzkräfte von Gaffern behindert werden, wurden im Sommer 2018 mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes Strafen für Schaulustige beschlossen. Wenn sie Einsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern machen, müssen Gaffer mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen.
In besonders erschwerenden Umständen droht sogar Haft von ein bis zwei Wochen. Allerdings erst, wenn sich Schaulustige nicht an die Anweisungen der Polizei halten. Im aktuellen Fall waren die Einsatzkräfte noch nicht vor Ort.