Gastro-Öffnung in Österreich: Corona-Regeln mit Spielraum

Das Gesundheitsministerium hat die Verordnung zur Wiedereröffnung der Gastronomie am 15. Mai Pause online gestellt. Sie enthält die bereits bekannten Regeln wie Mindestabstand sowie Maskenpflicht und lässt einigen Spielraum.

Zu etwaigen Sanktionen gab sich die Regierung zurückhaltend, es wurde vor allem an die Eigenverantwortung von Wirten und Gästen appelliert.

Klar ist so viel: Sperrstunde ist um 23.00 Uhr, also danach noch ein wenig sitzenbleiben und austrinken geht nicht. Kellner brauchen eine Abdeckung von Mund und Nase, Köche nicht. Salz- und Pfefferstreuer sowie Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden. Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.

Dann wird es etwas unkonkreter: Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen (Stichwort: Schankverkauf). Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben. Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wie diese „geeigneten Schutzmaßnahmen“ aussehen, bleibt offen.

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An einem Tisch dürfen auch mehr als vier Personen und deren Kinder sitzen – wenn sie aus einem Haushalt kommen. Wem diese Kontrolle obliegt, ist in der Verordnung nicht festgeschrieben. Strafrahmen sind in der Verordnung nicht enthalten.

Regelung zum Tragen von Masken

Etwas verwirrend ist die Regelung des Maskentragens in den Lokalen. Hierzu heißt es lediglich: „Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“

Die heute präsentierte Verordnung wird erst am Dienstag offiziell erlassen. Sie ist ab heute auf der Homepage des Gesundheitsministeriums einsehbar. Die Verordnung gilt in diesen Punkten nicht für Spitäler und Kuranstalten, Senioren- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Horte sowie Betriebskantinen.

Bei der Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zeigte sich der Kanzler einmal mehr zuversichtlich, dass die Deutschen im Sommer Urlaub in Österreich machen können. „Ich bin optimistisch, dass wir mit Deutschland in den nächsten Wochen eine Lösung finden“, sagte Kurz. Es gebe auch „enge Gespräche“ mit der EU-Kommission, um „faire Regeln“ für die Grenzöffnungen zu schaffen. Des weiteren kündigte Kurz ein „Wirtenpaket“ mit Steuererleichterungen an, dies würde nächste Woche präsentiert.

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