Geldbuße gegen SPÖ zu „Europacamp“ bestätigt

SPÖ zieht nun vor die Höchstgerichte

SPÖ-Strafbescheid

Die gegen die SPÖ verhängte Strafe wegen eines günstig gepachteten Seegrundstückes ist bestätigt worden. Konkret geht es um das Europacamp am Attersee, das die Sozialistische Jugend um zehn Euro jährlich vom Land gepachtet hat.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die 45.000 Euro Strafzahlung gegen die Partei wegen einer unzulässigen Parteispende des Landes. Die SPÖ will sich nun an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden. „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ignoriert sowohl den historischen wie vertraglichen Kontext völlig“, erklärt dazu SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch.

Die ÖVP war wegen einer ähnlichen Konstellation der Jungen Volkspartei am Mondsee zu zwei mal 70.000 Euro Geldbuße verurteilt worden (für 2017 und 2018). Im Gegensatz zur SJ hat die JVP ihren Mietvertrag mit dem Land OÖ mittlerweile aber angepasst und bezahlt nun einen höheren Pachtzins.

Ebenfalls abgewiesen hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der SPÖ gegen eine 19.000 Euro Geldbuße wegen unzulässiger Inserate im Wahlkampf 2017. Damals hatten der Pensionistenverband und die FSG für SPÖ-Kanzlerkandidat Christian Kern geworben. Weil die SPÖ die Inserate der zwar SPÖ-nahen, aber formal von der Partei getrennten Verbände nicht als Spenden gemeldet hatte, wurde eine Geldbuße fällig. Auch in dieser Frage will die Partei das Höchstgericht bemühen.

Sollte die SPÖ auch beim Verwaltungsgerichtshof unterliegen, würde die Strafe in der Causa Attersee übrigens deutlich höher. Denn die aktuelle Geldbuße von 45.000 Euro betrifft nur 2017. Für 2018 hat der Parteiensenat bereits eine weitere Buße in der selben Höhe verhängt.

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