Geldstrafe für unmaskierte Demonstrantin in OÖ aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat eine 250-Euro-Geldstrafe für eine unmaskierte Teilnehmerin einer Corona-Demo im Jänner in Vöcklabruck aufgehoben.

Die Frau hatte über ein gültiges Attest eines heimischen Arztes verfügt, wonach sie aus medizinischer und psychologischer Sicht keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, bestätigte das LVwG einen Bericht in der „Kronen-Zeitung“ am Donnerstag.

1.500 Kritiker von Corona-Maßnahmen waren am 8. Jänner in der oberösterreichischen Bezirkshauptstadt auf die Straße gegangen. Wegen Verstoßes gegen den Mindestabstand und die Maskenpflicht gab es mehrere Dutzend Anzeigen.

Auch jene Teilnehmerin wurde angezeigt und erhielt eine Geldstrafe. Dagegen legte sie beim LVwG in Linz Beschwerde ein, der bereits im April stattgeben worden war.

Zwar wurde das Attest zur Maskenbefreiung von einem Hausarzt erteilt, der inzwischen ein Berufsverbot hat, doch zum Zeitpunkt der Ausstellung habe er seinen Beruf noch ordnungsgemäß ausgeübt, so die Argumentation des Gerichts. Demzufolge hatte die Maskenbefreiung Gültigkeit.

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