Gerangel um neues Corona-Gesetz

Anschober legt Überarbeitung vor, FPÖ blockiert Ausschussbegutachtung

Überschattet von der Debatte über die Corona-Gesetze fand am Montag eine Sondersitzung des Nationalrates statt. Es gehe darum, die Regierung „wachzurütteln“, erklärte dazu SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und sie forderte Unterstützung für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verwies hingegen auf die von der Regierung gesetzten Maßnahmen. Gleichzeitig betonte er, es gehe jetzt darum, die Ansteckungszahlen möglichst niedrig zu halten. Als „entscheidendsten Schritt“ zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes bezeichnete Kurz das Vorziehen von Teilen der Steuerreform, darüber hinaus erinnerte er an die Einmalzahlung für Arbeitslose in Höhe von 450 Euro im September und den Kinderbonus von 360 Euro pro Kind.
Überschattet von der Debatte über die Corona-Gesetze fand am Montag eine Sondersitzung des Nationalrates statt. Es gehe darum, die Regierung „wachzurütteln“, erklärte dazu SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und sie forderte Unterstützung für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verwies hingegen auf die von der Regierung gesetzten Maßnahmen. Gleichzeitig betonte er, es gehe jetzt darum, die Ansteckungszahlen möglichst niedrig zu halten. Als „entscheidendsten Schritt“ zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes bezeichnete Kurz das Vorziehen von Teilen der Steuerreform, darüber hinaus erinnerte er an die Einmalzahlung für Arbeitslose in Höhe von 450 Euro im September und den Kinderbonus von 360 Euro pro Kind. © APA/Jäger

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat nach der sehr kritischen Begutachtungsphase der geplanten neuen Corona-Gesetzesregelungen gestern einen neuen Entwurf zum Epidemiegesetz, zum Tuberkulosegesetz und zum Covid-19-Maßnahmengesetz vorgelegt und die Parlamentsfraktionen zu einem Gespräch über diese Gesetzesvorhaben eingeladen.

Der neue Entwurf bietet die Grundlage für die Ampelregelung sowie für eine weitgehende Ausgangssperre. Explizit ausgenommen ist der private Wohnbereich. Für Wohnungen und Häuser (inklusive Gärten, Keller, Garagen, etc.) kann die Regierung also auch künftig keine Einschränkungen erlassen. Sehr wohl sollen aber Eingriffe in privaten Räumlichkeiten möglich sein, die nicht für Wohnzwecke angemietet wurden.

Dazu zählen auch Vereinslokale und Sportstätten. Zudem bekommen Landesbehörden die Möglichkeit, regional unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um Covid-19 einzudämmen und etwa ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung drohen, dann soll es die Möglichkeit einer weitgehenden Ausgangssperre geben.

In Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats könnte Anschober dann verfügen, „dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist“. Eine ähnliche Regelung hatte die Regierung schon im ersten „Lockdown“ erlassen, sie war aber rechtswidrig.

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Nun werden die fünf Ausnahmen gesetzlich geregelt. Statt der ursprünglich vorgesehenen Ausschuss-Begutachtung soll nun ein Ministerialentwurf bis Freitag in Begutachtung geschickt werden. Der textgleiche Initiativantrag erhält parallel dazu eine Fristsetzung, um den Beschluss am 23. September zu sichern. Befristet ist das Gesetz bis Ende 2021.

Widerstand der FPÖ

Bereits am Vormittag lud Anschober die Parteien zu einem Gespräch. SPÖ und Neos zeigten sich danach versöhnlicher. Die FPÖ schlug schlug die Einladung aus. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bezeichnet den Entwurf als „gesundheitspolitisches Kriegsrecht und fortgesetzter Raubbau an den Grund- und Freiheitsrechten“. Noch nicht festgelegt hat sich die SPÖ. Ihr kommt eine zentrale Rolle zu, weil sie eine Verzögerung im Bundesrat erwirken kann. Blockiert sie mit den Freiheitlichen das Gesetz im Bundesrat, könnte es bis zu acht Wochen dauern, bis es in Kraft tritt.

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