Gericht ließ bei zwei jungen Bankräubern Milde walten

Reumütige Mühlviertler im Alter von 22 Jahren fassten drei Jahre Haft, davon zwei bedingt, aus – Täter haben Schaden wiedergutgemacht

Zwei 22-Jährige sind am Dienstag am Landesgericht Linz wegen schweren Raubes zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Sie waren geständig und gaben zu, am 22. Juni eine Bank in Wartberg/Aist (Bez. Freistadt) überfallen zu haben.

Dazu besorgten sie im Vorfeld eine Gaspistole und Sturmhauben. Die Strafe sei aufgrund der positiven Spezialprognosen verhängt worden, so die Richterin. Die Mühlviertler nahmen ihre – bei einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren sehr milde – Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Am Tag der Tat kamen die beiden mit dem Auto des Erstangeklagten zur Bank, einer hielt der Angestellten die Pistole vor, der andere räumte das Geld in einen Sack. Dann fuhren sie zur Wohnung des Erstangeklagten, wechselten die Kleidung und setzten ihre Flucht im Wagen des Komplizen fort.

Alibi besorgt

Währenddessen rief ein Beamter des LKA, der den Erstangeklagten im Verdacht hatte, an. Dieser sagte, er sei bereits seit zwei Tagen in Budapest in einem Hotel. Dorthin fuhren die Täter auch. Der Mann überredete die Rezeptionistin, ihm eine entsprechende Rechnung auszustellen. Dann kehrten die beiden nach Oberösterreich zurück.

Das Geld hatte der Erstangeklagte auf der Flucht nahe des Wohnhauses seiner Freundin versteckt. Mithilfe von Freunden und Bekannten – diese glaubten, es sei Marihuana in der Schachtel – wurde es an einen anderen Ort gebracht. Die Beute hätten sie geteilt, die Pistole und die Masken in die Donau geworfen, gaben beide an.

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Mit dem Geld wollten sie ihre Schulden abbezahlen und ihren Lebensstandard verbessern, „a besseres Auto“, so der Erstangeklagte. Der Zweitangeklagte gab an, das Geld für Bodybuilding und Doping gebraucht zu haben. Den Schaden bei der Bank machten sie gut.

Beide Verteidiger betonten, ihre Mandanten erwarte bei Haftentlassung eine Wohnmöglichkeit und sie hätten eine Arbeitszusage. Die Richterin zur Urteilsbegründung: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, ob wir ihnen diese Möglichkeit geben. Wir hoffen, dass eine teilbedingte Strafe ausreicht.“

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