Getötete Tanzlehrerin: Gericht wies auch 4. Wiederaufnahmeantrag ab

Angebliche „neue Zeugenaussagen“ seien bereits Gegenstand der letzten Entscheidung gewesen — Täter zu 20 Jahren Haft verurteilt

Zum bereits vierten Mal ist jetzt jener 47-Jährige, der nach einer tödlichen Attacke auf eine Tanzlehrerin zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, mit einem Wiederaufnahmeantrag beim Landesgericht Wels abgeblitzt.

Begründung: „Angebliche neue Zeugenaussagen sind bereits Gegenstand der letzten Entscheidung gewesen, womit eine entschiedene Sache vorliegt“, erläutert Pressesprecherin Gerlinde Hellebrand im Gespräch mit dem VOLKSBLATT.

Zu dem vom Wiederaufnahmewerber eingeholten Privatgutachten über die mögliche Entstehung der Verletzung des Opfers stellte der Richtersenat fest, dass nur der Befund einer solchen Expertise ein neues Beweismittel darstelle.

Einen solchen würde das Privatgutachten aber nicht enthalten. Wie berichtet hatte ein Münchner Gerichtsmediziner mittels Computersimulationen die Wucht der Schläge, die gegen das Opfer geführt wurden, geprüft.

Das Opfer, eine 51-jährige Tanzlehrerin, und der Gmundner hatten in der Nacht auf den 7. Juli 2013 im Tennisklub mit Sportkollegen gefeiert. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. In einem Geschworenenprozess fasste der damals 39-Jährige wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes 20 Jahre Haft aus.

Von Heinz Wernitznig

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