Grenzöffnungen: Die aktuellen Einreisebeschränkungen in europäischen Ländern

Zwei Monate nach der Verhängung rigider Einreisebeschränkungen in den meisten europäischen Ländern gibt es zahlreiche Lockerungen. Ein freies Reisen ist aber in Europa weiterhin noch nicht möglich.

Die Außengrenze der Europäischen Union ist weiterhin geschlossen. In vielen Ländern müssen Einreisende weiterhin in zweiwöchige Quarantäne.

Manche Staaten, vor allem in Osteuropa, erlauben nichtheimischen Staatsbürgern (bzw. Personen, die keine ständige Aufenthaltsgenehmigung in dem jeweiligen Land haben) die Einreise generell nicht.

☣️➡️  Mehr zu diesem Thema ⬅️☣️

Für folgende Länder gilt nach wie vor eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums (in der Liste weiter unten mit x gekennzeichnet): Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal, Russland, San Marino, Schweden, Spanien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt, Weißrussland (Belarus). Die Schweiz ist nicht mehr darunter, dafür ist vergangene Woche Weißrussland dazugekommen.

Im Folgenden eine Auswahl der Einreisebestimmungen in einigen europäischen Ländern:

DEUTSCHLAND

Deutschland hat seit Samstag die Grenzkontrollen an seinen Grenzen gelockert. Nicht nur zu Österreich, sondern auch an den Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz gibt es statt systematischer Kontrollen nur mehr Stichprobenkontrollen. Dennoch ist eine Einreise nach wie vor nur begründet erlaubt. Mittlerweile gelten als zulässige Gründe aber auch Besuche bei Verwandten und Lebensgefährten, die Teilnahme an wichtigen familiären Anlässen sowie die Versorgung von Tieren. Die Quarantänepflicht entfällt auch für Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt Eine vollständige Öffnung der Grenzen ist ab 15. Juni geplant.

FRANKREICH (x)

Die Einreise nach Frankreich ist nur aus triftigem Grund möglich, die Einreisenden müssen ein Formular über ihren Einreisezweck mit sich führen. Auch innerhalb des Landes gibt es nach wie vor Bewegungseinschränkungen. Die Regierung hat je nach Fallzahlen die Departements in drei Kategorien – rot, orange, grün – eingeteilt. Die Einreise-Restriktionen bleiben bis mindestens 15. Juni aufrecht.

GRIECHENLAND

Weiterhin müssen Einreisende aus dem Ausland in 14-tägige Quarantäne. Eine Verletzung der Quarantäne wird mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro geahndet. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 21. Mai.

GROSSBRITANNIEN (x)

In Großbritannien wurden bisher als einzigem europäischen Land neben Weißrussland (Belarus) keine Grenzschließungen oder Quarantänebestimmungen für Einreisende eingeführt. Allerdings überlegt die Regierung die Einführung einer 14-tägigen Quarantäne, wie sie in fast allen anderen Ländern Europas üblich ist.

ITALIEN (x)

Die strikten Einreisebeschränkungen zu Italien sind weiterhin aufrecht. Es gibt auch nach wie vor keinen direkten grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Österreich und Italien. Die italienische Regierung hat angekündigt, ab 3. Juni die Grenzen für EU-Bürger zu öffnen. Dann soll auch die bisherige Quarantänepflicht für Einreisende wegfallen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch Reisen innerhalb Italiens wieder unbeschränkt möglich sein.

UNGARN

Die Einreise ist nur ungarischen Staatsbürgern und EWR-Bürgern mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung gestattet. Für alle Personen, die einreisen, gilt eine generelle 14-tägige Quarantänepflicht; für Pendler und Transitverkehr gelten Ausnahmebestimmungen.

KROATIEN

Bereits seit einer Woche sind die kroatischen Grenzen für EU-Bürger offen, wenn sie geschäftliche Gründe angeben oder unaufschiebbare persönliche Gründe haben, um nach Kroatien zu reisen. De facto dürfen auch Touristen einreisen, weil die Buchung einer Ferienunterkunft für Kroatien zu der Kategorie “wirtschaftliches Interesse” zählt. Voraussetzung für die Einreise von Urlaubern ist also eine Reservierung.

RUMÄNIEN

Als Herkunftsland zahlreicher 24-Stunden-Pflegerinnen, die regelmäßig nach Österreich pendeln, war Rumänien in jüngster Zeit ein häufiges Thema in den heimischen Medien. Es gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger. Einreisende müssen für 14 Tage in Heimquarantäne.

RUSSLAND (x)

Das Land hat die Einreise von Ausländern generell ausgesetzt; diese Maßnahme wurde mit Anfang Mai noch einmal auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch die Landgrenzen wurden geschlossen, der internationale Flugverkehr praktisch eingestellt. In Russland ankommende Personen müssen sich für 14 Tage in Heimquarantäne begeben,.

SERBIEN

Ausländische Staatsbürger benötigen für die Einreise eine Genehmigung der serbischen Regierung. Außerdem müssen sie einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen.

SPANIEN (x)

Es gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger. Für alle Einreisende gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Maßnahmen gelten vorerst bis 15. Juni. Auch das Reisen innerhalb Spaniens ist nach wie vor beschränkt. Auch Spanier dürfen bisher nicht in andere Regionen fahren. Die spanische Regierung plant frühestens Ende Juni eine weitgehende Grenzöffnung.

TSCHECHIEN

Es gelten nach wie vor strikte Einreisebeschränkungen. Bisher muss man bei der Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test vorzeigen. Die Einreisebeschränkungen sollen aber laut Regierungsankündigung ab 8. Juni gelockert werden. Dann sollen Einreisende aus jenen Ländern, die aus epidemiologischer Sicht als Nicht-Risiko-Staaten eingestuft werden – darunter würde derzeit Österreich fallen – keine PCR-Tests mehr benötigen.

TÜRKEI (x)

Die Türkei hat ein Einreiseverbot für österreichische Staatsbürger verhängt, ausgenommen sind österreichische-türkische Doppelstaatsbürger. Diese müssen aber für 14 Tage in Quarantäne. Auch im Inland gibt es weiterhin Reisebeschränkungen für 15 der 31 Städte und Provinzen. Ende Mai will das Land den inländischen Reiseverkehr aufnehmen.

Das könnte Sie auch interessieren