„Grundrechte massiv beeinträchtigt“

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter mahnt „klare Gesetze“ ein

Mahnt: VfGH-Präsident Grabenwarter
Mahnt: VfGH-Präsident Grabenwarter © VfGH

Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt.

„Es waren so ziemlich alle Grundrechte massiv beeinträchtigt, wie es das seit 1945 in diesem Land nicht gegeben hat“, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter dazu am Freitag in Salzburg im Rahmen der Veranstaltung „Verfassung der Kultur — Kultur der Verfassung“.

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Epidemiegesetz ändern

Bei der Podiumsdiskussion anlässlich der 100-Jahr-Jubiläen der Salzburger Festspiele und der Verfassung konstatierte er „weniger eine Krise der Politik als eine Krise der Verwaltung“.

Für sinnvoll würde er außerdem eine Novelle des Epidemiegesetzes halten. „Unser Epidemiegesetz ist älter als die Bundesverfassung und die Salzburger Festspiele.“ Es würde nicht schaden, sich „Gedanken zu machen, ob man das nicht ins 21. Jahrhundert holen könnte“.

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Zuvor hatte Grabenwarter in seiner Festrede betont, dass unabhängig von den Grundrechten alle Gesetze der Verfassung entsprechen müssen und alle Akte der Regierung und der Verwaltung gesetzmäßig sein müssen. „Für die Parlamente folgt daraus die Pflicht, hinreichend vorbereitete und klare Gesetze zu beschließen. Es kann nur der Ausnahmefall sein, dass Gesetze an einem Tag das gesamte Verfahren durchlaufen, wie wir es im März erlebt haben“, mahnte er.

„Die Verwaltung muss ihre Akte auf die Gesetze stützen und ein bestimmtes Verfahren einhalten, dazu gehört es auch, die Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln und zu dokumentieren. Nur so ist gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was verboten und was erlaubt ist“, so Grabenwrater

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