„Habe immer die Wahrheit gesagt“

ÖVP-Chef Sebastian Kurz will auch bei Anklage Bundeskanzler bleiben

WESTBALKAN-KONFERENZ IN WIEN: KURZ
WESTBALKAN-KONFERENZ IN WIEN: KURZ © APA/Neubauer

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP, Bild) will auch bei einer Anklageerhebung ge-gen ihn nicht zurücktreten. „Ja, selbstverständlich“, antwortete Kurz in einem Interview mit „Bild live“ auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne. Schließlich sei bei solchen Anklagen „nie etwas dran“ gewesen und sie hätten sich “alle als falsch herausgestellt”, argumentierte Kurz.

Er wisse, was er getan und nicht getan habe. „Ich habe definitiv immer vorsätzlich die Wahrheit gesagt“, bekräftigte der ÖVP-Chef seine Verteidigungslinie. Auf die Frage, ob er mit 40 Jahren noch Kanzler sein werde, sagte der bald 35-Jährige: „Ich fühle mich derzeit sehr wohl in der Politik. Ich glaube, dass ich einen Beitrag leisten kann.“

Kritik am Kanzler von der Opposition

Kritik an den Aussagen von Kurz kam postwendend von der Opposition. „Ein Kanzler kann nicht gleichzeitig auf der Regierungsbank und Anklagebank sitzen“, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch in einer Aussendung. Die Vorwürfe seien kein Bagatelldelikt, so Deutsch, der daran erinnerte, dass auf Falschaussage im U-Ausschuss eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft droht. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst sprach von einer „Unverfrorenheit von ÖVP-Kanzler Kurz“, die „langsam unerträglich“ werde. „Mit einem Beschuldigten (Ex-)Vizekanzler Strache hatte er noch jede Zusammenarbeit aus Prinzip rigoros ausgeschlossen.“ Der stv. Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak meinte: „Kurz soll sich lieber überlegen, wie wir rasch die Impfrate erhöhen, die Leute in Beschäftigung bringen, die Wirtschaft wieder ankurbeln, die Schule im Herbst im Normalbetrieb öffnen können etc.“

Statt WKStA wird ein Richter Kurz befragen

Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Justizministerium bestätigte gestern Abend einen Online-Bericht der „Presse“. Demnach hat das Justizministerium eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz’ Rechtsvertreter entspricht. Die Entscheidung sei „ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen“ getroffen worden. „Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit dieser Entscheidung keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft verbunden ist. Die WKStA bleibt Herrin des Verfahrens“, heißt es aus dem Ministerium.

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