Hacklerregelung ohne Wahlzuckerl

ÖAAB-Generalsekretär Zarits will gerechte Lösung für alle finden

Nach dem ÖVP-Vorstoß in Sachen Abschaffung der Hacklerregelung — ein abschlagsfreier Pensionsantritt ab 62 Jahren bei 45 Versicherungsjahren — rückte am Donnerstag ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits aus, um das Vorhaben zu verteidigen.

„Die Langzeitversichertenregelung wird es auch weiterhin geben, nur eben ohne das Wahlzuckerl von September 2019“. Die damals in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossene „Ungerechtigkeit“ gegenüber jenen Menschen, die ab 2014 mit Abschlägen frühzeitig in Pension gegangen seien, solle angepasst werden, so Zarits.

Der ÖAAB-Generalsekretär argumentiert in einer Aussendung, dass die Neuregelung höchst unfair sei — und zwar gegenüber allen jungen Leuten, gegenüber jenen, die vor Kurzem mit Abschlägen in Pension gegangen seien, gegenüber Frauen, die wegen ihres noch niedrigeren Antrittsalters davon bis 2027 ausgeschlossen sind, sowie gegenüber Beamten, die keine analoge Regelung haben. Ziel sei, eine gerechte Regelung für alle zu finden, und das Gesetz unter Einhaltung des Vertrauensschutzes bei Pensionen neu zu gestalten.

Überzeugungsarbeit

Diesbezüglich muss Zarits freilich nicht nur gegenüber der Opposition — einen „Anschlag auf eine sozialpolitische Idee“ sieht die SPÖ in einer möglichen Abschaffung, einen „asoziale Bestrafungstat“ die FPÖ — Überzeugungsarbeit leisten, sondern auch bei Teilen der eigenen Organisation.

So ortete etwa der schwarze Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl eine „Politik gegen die Arbeitnehmer“, Ablehnung für ein Aus der Hacklerregelung kommt auch von ÖAAB-Landesorganisationen von Tirol und Vorarlberg. Deren Position: Wer 45 Jahre gearbeitet habe, solle auch weiterhin abschlagsfrei in Pension gehen dürfen.

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