Häftling bedrohte Ehefrau, die kein Kopftuch trug, mit dem Umbringen

37-Jährigem drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft — Er sitzt in Ried fünfjährige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung ab

Manche Straftäter schrecken nicht einmal in Haft davor zurück, neue Delikte zu begehen. Ein 37-jähriger Österreicher mit Migrationshintergrund, der im Jahr 2019 zu fünf Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, die er seither in der Justizanstalt Ried absitzt, wurde heuer erneut straffällig.

„Im Juli bedrohte er laut Anklage im Zuge eines Telefonats seine Ehefrau mit dem Umbringen. Damit wollte er die 28-Jährige zum Tragen eines Kopftuches bewegen“, erläutert Claudia Hubauer, Pressesprecherin des Landesgerichts Ried, auf VOLKSBLATT-Anfrage.

Dem 37-Jährigen drohen im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Nötigung bis zu fünf Jahre Haft. Laut Hubauer machte der Strafgefangene bislang zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen keine Angaben. Einen Prozesstermin gegen den Häftling gibt es noch nicht.

Bei der vom Angeklagten verletzten Person habe es sich damals nicht um seine Ehefrau gehandelt, betont die Gerichtssprecherin.

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