Hakenkreuz-Torte gebacken

PROZESS GEGEN EINE FRAU WEGEN NATIONALSOZIALISTISCHER WIEDER

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag eine 41-jährige Kärntnerin zu zwölf Monaten bedingter Haft und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die Frau hatte eine Torte mit NS-Symbolen und Kekse in Form von SS-Runen gebacken, sich mit Hakenkreuz-Mütze fotografieren lassen und andere einschlägige Bilder an Bekannte weitergeschickt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 41-Jährige hatte sich schuldig bekannt. Sie sei durch ihren damaligen Freund in die Szene gerutscht, mit dem Nationalsozialismus habe sie ansonsten nichts zu tun, beteuerte sie.

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