Hamburger Polizei löscht Gesichtserkennung-Datenbank von G-20-Gipfel

Fast drei Jahre nach den schweren Ausschreitungen beim G-20-Gipfel in Hamburg hat die Polizei eine für ihre Ermittlungen angelegte großangelegte Sammlung biometrischer Daten gelöscht. Das teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag unter Berufung auf Angaben der Polizei mit.

Caspar war gegen den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware zum Abgleich von Fotos und Videos juristisch vorgegangen. Eine Entscheidung steht aus.

Nach Angaben Caspars begründete die Polizei die Löschung damit, dass die Datenbank aus strafrechtlicher Sicht inzwischen nicht mehr erforderlich sei. Er begrüße diesen Schritt, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Er habe aber Zweifel, ob damit auch ein „Schlussstrich“ unter die Kontroverse gezogen sei. Nach jetzigem Stand könnten die Hamburger Strafverfolgungsbehörden die Technik der automatisierten Gesichtserkennung künftig erneut einsetzen. Es sei weiter nötig, die „zentralen Fragen“ gerichtlich zu klären.

Während des G-20-Gipfels im Juli 2017 war es in Hamburg tagelang zu massiven Ausschreitungen und einzelnen Plünderungen gekommen. Zur Identifikation mutmaßlicher Täter aus dem In- und Ausland baute die Polizei eine große Datenbank mit Aufnahmen der Geschehnisse auf. Diese kamen aus der eigenen Einsatzdokumentation, aber auch von Überwachungskameras im öffentlichen Raum, Medienauswertungen sowie privaten Smartphones. Eine Software suchte darin Gesichter.

Caspar bewertete die Praxis wegen der damit verbundenen massiven Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter als unzulässig und vertrat die Auffassung, die Polizei habe für die Einführung der Technologie keine ausreichende Legitimation. Dafür sei ein Gesetz nötig, das einen derart weitreichenden Schritt explizit reguliere.

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Im November 2018 ordnete Caspar formell die Löschung der Datenbank an. Das Hamburger Verwaltungsgericht hob die Anordnung in einem von der Innenbehörde angestrengten Prozess etwa ein Jahr später im Oktober 2019 auf. Laut Urteil fehlte dem Datenschutzbeauftragten die Kompetenz dafür. Zudem könne der Einsatz auf allgemeine Regeln zur Datenverarbeitung im Bundesdatenschutzgesetz gestützt werden.

Caspar focht das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht an, um eine neue juristische Überprüfung in nächster Instanz zu erzwingen. Eine Entscheidung darüber steht bis dato allerdings noch aus.

Die Ermittlungen zu den G-20-Ausschreitungen mündeten nach Angaben des Hamburger Senats bis Dezember vergangenen Jahres in fast 3.600 polizeiliche Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft begann Ermittlungen in rund 2.600 Fällen. Es kam in der Folge zu weit mehr als 200 Gerichtsverfahren. Mehrfach fahndete die Polizei dabei auch öffentlich nach Verdächtigen, von denen nur Bilder vorlagen.

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