Harte Bandagen um das Budget

Abänderungsantrag beruhigte Opposition nicht — Abstimmung wird am Freitag früh abgeschlossen

Dicke Luft im Hohen Haus — was sich auch an der Stehpräsidiale in der Parlamentscafeteria zeigte.
Dicke Luft im Hohen Haus — was sich auch an der Stehpräsidiale in der Parlamentscafeteria zeigte. © APA/Schlager

Geschäftsordnungsdebatte, Sitzungsunterbrechung, Stehpräsidiale, blau-roter Misstrauensantrag gegen den Finanzminister, harte Rededuelle: Am dritten Tag der Budgetdebatte wurden im Nationalrat noch einmal alle Register gezogen, die es in einem Polit-Match zwischen Regierungsfraktionen und Opposition geben kann.

„Casus belli“ aus Sicht von SPÖ, FPÖ und Neos: Ein Abänderungsantrag zum Budget mit dem die Covid-Ausgaben doch in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Wie berichtet hat die Opposition die Verfassungskonformität des von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vorgelegten Budgets in Frage gestellt, weil dieser die Covid-19-Auswirkungen nicht berücksichtigt hatte.

Und genau dieser Antrag sorgte Donnerstagabend auch noch für eine zweite Überraschung. Weil der Passus „in Millionen Euro“ vergessen wurde, hätte der Bund lediglich 102.389 Euro ausgeben dürfen, dies muss nun korrigiert werden. Formal wurde die Sitzung unterbrochen und wird am Freitag um 8.30 Uhr wieder aufgenommen. Da wird dann ein Antrag zur „Behebung von Widersprüchen“ abgestimmt. Im Anschluss kann die Budget-Schlussabstimmung stattfinden sowie die zahlreicher weiterer Anträge. Ausständig ist ja etwa auch noch jene zum FPÖ-Misstrauensantrag gegen den Finanzminister.

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Gutachten gibt grünes Licht

Grundsätzlich sieht der Abänderungsantrag vor, dass die bestehende Kostenüberschreitungsermächtigung von 28 Milliarden Euro auf vier Budgetrubriken aufgeteilt wird, durch diese Aktualisierung ergeben sich nun Ausgaben von 102,4 Milliarden Euro und ein Defizit von 20,6 Milliarden — Details siehe Grafik. „Mit dieser Vorgangsweise soll eine bessere Zuordenbarkeit der finanziellen Mittel im Zuge der Covid-19-Hilfen erreicht werden“, heißt es aus dem Finanzministerium.

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Laut einem Gutachten der Linzer Universitätsprofessoren Andreas Janko und Michael Mayrhofer ist mit dieser Vorgangsweise die von der SPÖ behauptete Verfasssungswidrigkeit des Budgets ausgeräumt. Die „Konstruktion des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds, die in ihrer Grundstruktur dem Vorbild der seit Jahren gepflogenen Vorgangsweise bei der Budgetierung von Krisenfällen im Zusammenhang mit dem Katstrophenfonds folgt, entspricht daher den haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätzen — sie ist verfassungskonform“, schreiben Janko und Mayrhofer. Blümel führte auch weitere Gutachten an — als Beleg für die Korrektheit der Vorgangsweise und auch als Beleg, dass man sich mit den Vorwürfen der Opposition auseinandergesetzt habe.

Dessen ungeachtet verlangte diese aufgrund des Abänderungsantrages eine Sitzungsunterbrechung sowie erneute Ausschussberatungen, worauf man sich aber in der Stehpräsidiale nicht verständigen konnte. ÖVP-Klubchef August Wögininger konnte für die Aufregung kein Verständnis aufbringen. Man sei der Kritik der Opposition nachgekommen und ordne die 28 Milliarden Euro vier verschiedenen Rubriken zu: „Mehr ist nicht möglich.“ Alle Wirtschaftsforscher und Experten hätten bestätigt, dass die Einnahmenseite angesichts der unterschiedlichen Prognosen nicht darstellbar seien.

Destruktive Zusammenarbeit

Dass die SPÖ dem von der FPÖ eingebrachten Misstrauensantrag gegen Finanzminister Blümel zustimmen will, ließ die stellvertretende Generalsekretärin der ÖVP, Gaby Schwarz, nicht unkommentiert. „Ein Jahr nach dem Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Kurz hat sich die rot-blaue Allianz wiedergefunden, um ihre destruktive Zusammenarbeit fortzusetzen, anstatt für Österreich zu arbeiten“, so Schwarz. Doch bei der Bekämpfung der Pandemie sei „parteipolitisches Hick-Hack, wie es von SPÖ und FPÖ betrieben wird, fehl am Platz“, betonte Schwarz.

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