Meinung: Hausverstandspflicht

So hartnäckig wie das Coronavirus hält sich auch die Rechtsdebatte darüber, was an den jeweiligen Maßnahmen gesetzlich gedeckt ist und was nicht. Zwei aktuelle Beispiele stehen sehr exemplarisch dafür.

Da ist zum einen die nicht aufgelöste Anti-Corona-Demonstration am Nationalfeiertag in Wien, bei der die rund 1500 Demonstranten sowohl den Mindestabstand nicht eingehalten haben und viele auch keine Masken trugen. Aber aufgelöst wurde die Demo — aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen Polizei und Gesundheitsbehörde — nicht. Dem Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl platzte gestern der Kragen: „Eine rechtstheoretische Diskussion“ halte er „zum gegebenen Zeitpunkt für zweitrangig“.

Dass offenbar die gesundheitspolitische Sicht nicht für jeden erstrangig ist, zeigt der zweite Fall: Gastronomen zogen gegen den verordneten Mindestabstand der Tische in der Gastronomie vor den VfGH — und bekamen Recht, weil das Gesundheitsministerium die Maßnahme nicht ordentlich begründet hat.

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Statt im Kampf gegen das Virus wertvolle Zeit mit akademischem Diskurs — der auf die Eindämmung der Pandemie keinen wie immer gearteten Einfluss hat — zu verlieren, sollte man den Hausverstand als erste Bürgerpflicht festschreiben.

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