Hl. Antonius aus Linzer Kirche gestohlen: Zwei Männer verurteilt

Zwei Männer sind nach dem Diebstahl einer Heiligenfigur aus einer Linzer Kirche in einem Prozess am Freitag im Landesgericht verurteilt worden. Der mutmaßliche Dieb bekam eine unbedingte Zusatzstrafe von sieben Monaten. Der andere wegen Hehlerei Angeklagte fasste eine Zusatzstrafe von einem Monat aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bei der gestohlenen bemalten Holzfigur handelt es sich um eine Darstellung des Heiligen Antonius aus dem 12. Jahrhundert im Wert von rund 900 Euro. Der Heilige gilt im deutschsprachigen Raum als Helfer zum Wiederfinden verlorener Sachen. In diesem Fall half er dem Bundeskriminalamt, das bei der Suche nach der gestohlenen Figur auf ein Angebot im Internet stieß.

Damit konnten der Anbieter und der mutmaßliche Dieb rasch ausgeforscht werden. Letzterer hatte die Figur am 13. März vergangenen Jahres an sich genommen – Motiv: Er brauchte Geld für seine Drogensucht. Er habe im Drogenrausch gehandelt und könne sich nicht mehr an die genauen Umstände der Tat erinnern, legte er in der Gerichtsverhandlung reumütig ein Geständnis ab.

Anders der Pfandleiher, dem er den Heiligen unmittelbar nach dem Diebstahl verkaufte. Dieser gab ihm 75 Euro und wollte die Figur um 499 Euro weiterverkaufen. „Ich bekenne mich nicht einmal im Ansatz schuldig“, stellte er im Prozess fest.

Denn er habe nicht gewusst, dass es sich um Diebesgut gehandelt habe und auch keinen Verdacht gehabt. Außerdem habe er sich wie bei jedem derartigen Geschäft eine entsprechende Erklärung des Verkäufers unterschreiben lassen. Das sei sein „Freibrief“.

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Das Gericht sah das anders. Der mutmaßliche Hehler, mit dem sich die Justiz schon zuvor beschäftigt hatte, wurde schuldig gesprochen und erhielt im Zusammenhang mit zwei vorherigen Urteilen eine Zusatzstrafe von einem Monat bedingt. Sowohl sein Anwalt als auch die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Der andere, aus der Justizanstalt vorgeführte Angeklagte erhielt – ebenfalls im Zusammenhang mit früheren Urteilen – eine Zusatzstrafe von sieben Monaten Haft unbedingt. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit sind beide Urteile nicht rechtskräftig. Der mutmaßliche Dieb will eine Drogentherapie absolvieren. Wenn ein Gutachten dies befürwortet und ein Betreuungsplatz für einen stationären Aufenthalt gefunden wird, könnte er einen Strafaufschub bekommen.

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