Höhere Verkehrsstrafen und frühere Fahrverbote in Deutschland

Ab Dienstag gelten in Deutschland wesentlich höhere Geldstrafen und Fahrverbote für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder.

Dabei geht es darum, den Verkehr vor allem innerorts für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu machen und umweltfreundliche Antriebe zu fördern. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht aber auch strengere Ahndungen für Verkehrsverstöße außerhalb von Ortschaften vor.

„Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer“, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer. Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing und Autos mit Elektro-Antrieb.

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft werden.

Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.

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Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldstrafe geahndet. Und wer innerorts 21 km/h zu schnell durch die Radarfalle brettert, kann künftig zu Fuß nach Hause gehen, der Führerschein ist dann für einen Monat weg.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens eineinhalb Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter – bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Beim Automobilclub ADAC sowie den Parteien FDP und AfD stießen die neuen Regelungen auf teils heftige Kritik. Die Grünen begrüßten dagegen die Aufstockung der Geldstrafen im Grundsatz, kritisierten jedoch, dass die neuen Regeln dem Fuß- und Radverkehr nur sehr wenig helfen würden.

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