Hund „zur Probe“ erstochen: Acht Monate teilbedingt für Kärntner

40-Jähriger wollte im Rausch Tötung der Ex-Freundin ausprobieren

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Ein 40 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei und gefährlicher Drohung zu acht Monaten Haft, zwei davon unbedingt, und Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden.

Der Mann hatte im Jänner einen Schäferhund erstochen, einem Nachbarn sagte er, die Tat sei ein „Probelauf“ für seine Ex-Freundin gewesen, er habe wissen wollen, wie sich das anfühle. Vor dem Richter legte er ein Geständnis ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Mischlingshündin namens „Roxy“ einige Wochen vor der Tat aus dem Tierheim geholt und adoptiert. Als er das Tier tötete, war er stark betrunken, er konnte sich vor Gericht auch nicht mehr an die Details erinnern.

Der 40-Jährige brachte die Hündin um und entsorgte den Kadaver bei einem Altstoffsammelzentrum. Der Hund war laut Sachverständigem geschlagen und getreten worden, dazu wies der tote Vierbeiner zahlreiche Messerstiche auf, die meisten davon waren dem Tier nach dem Tod beigebracht worden.

Der Nachbar, den er nach der Tat angerufen hatte, sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte erklärt hätte: „Jetzt weiß ich, wie es geht.“ Nun könne er zu seiner ehemaligen Freundin gehen.

Mit dieser Aussage konfrontiert, meinte der Angeklagte, er könne sich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, er sei viel zu betrunken gewesen. Es sei aber sicherlich richtig, was der Zeuge ausgesagt habe.

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