Ibiza-Folgen: Vorab-Korruption wird strafbar

Video
Ich möchte eingebundene Video Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Genau ein Jahr nach Erscheinen des Ibiza-Videos hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gesetzliche Folgen der Affäre eingeleitet. Gemäß ihren bei einer Pressekonferenz am Sonntag vorgestellten Plänen wird Korruption auch dann strafbar, wenn von einem Politiker die entsprechenden Zusagen gemacht werden, obwohl er die Funktion für deren Umsetzung noch gar nicht inne hat.

Hintergrund ist eben die Ibiza-Affäre, bei der der damalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache einer vermeintlichen Oligarchen-Nichte allerlei Gefälligkeiten zugesichert hat. Da der Chef der Freiheitlichen damals aber noch keine Regierungsverantwortung hatte, konnte er für entsprechende Zusagen nicht belangt werden.

Insofern wäre es laut Zadic „leider“ möglich, dass sich das auf Ibiza Geschehene wiederholt: „Das kratzt an unserem Gerechtigkeitssinn und an unserem Glauben an die Demokratie.“

Daher plant die Ministerin nun eben eine strafgesetzliche Änderung, wonach eine Person bereits dann in Verantwortung steht, wenn sie sich um ein politisches Amt bemüht. Konkret umfasst wäre das Zuschieben von Geschäften in Gegenleistung für parteipolitische Gefälligkeiten.

Damit werde diese Strafbarkeitslücke geschlossen, glaubt Zadic. Die entsprechende Gesetzesänderung soll demnächst in Begutachtung gehen und nach dem Sommer beschlossen werden.

Ebenfalls in dem Paket enthalten ist ein Passus gegen Mandatskauf. Auch hier gab es ja Vorwürfe gegen die Freiheitlichen, wonach sich Oligarchen auf der Wahlliste der FPÖ einen Platz für einen Mittelsmann gesichert hätten. Ob diese Vorwürfe zutreffen, habe nicht ermittelt werden können, da das gegenwärtig gar nicht strafbar wäre, berichtete Zadic, ohne hier die Beteiligten zu nennen. Künftig soll Mandatskauf sowohl für die Auftraggeber, die angehenden Mandatare und auch für die Vorteile annehmende Partei strafrechtlich untersagt werden.

Der dritte Teil des Anti-Korruptionspakets betrifft einen Korruptionsbericht, der in den im Herbst erscheinenden Sicherheitsbericht mit eigener Statistik inkludiert werden soll. Zadic erhofft sich, aus der besseren Datenlage dann noch bessere Entscheidungen zur Korruptionsbekämpfung treffen zu können.

Das könnte Sie auch interessieren