Impfzertifikate: Ab 1. Februar Änderungen

Ab 1. Februar wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert.

Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet allerdings weiterhin, die dritte Impfung frühestens vier Monate nach der zweiten Impfung und nicht früher zu machen. Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.

Bei zwei Impfungen nur noch sechs Monate gültig

Weil sich die medizinischen Empfehlungen geändert haben, ändert sich ab 1. Februar auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass. Mit 1. Februar ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) nur noch 180 Tage (also 6 Monate) gültig. Eine Ausnahme gibt es für Personen unter 18 Jahren.

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Deren Impfzertifikat über die erste Impfserie wird 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage (9 Monate) gültig. Für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

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