In der Klagebeantwortung führt der LASK schwere Vorwürfe an

Nachdem der Ex-Projektleiter auf Verdienstentgang geklagt hatte

Die Stadionbaustelle des LASK, auf der es im September endlich weitergehen soll, wirbelt viel Staub auf.
Die Stadionbaustelle des LASK, auf der es im September endlich weitergehen soll, wirbelt viel Staub auf. © Korntner

Das kann ein durchaus interessantes Match vor dem Landesgericht Linz werden. Denn Fußball-Bundesligist LASK reagierte auf die Klage der Firma FrankPlan Baumanagement GmbH von Rudolf und Alexander Frank wegen Verdienstentgang in der Höhe von knapp 493.000 Euro — wie gestern exklusiv im VOLKSBLATT berichtet — mit einer 48-seitigen Klagebeantwortung plus 19 Beilagen. Und fährt darin schwere Geschütze auf, um die Kündigung des Vertrags über die Teilprojektleitung beim Bau des neuen Stadions auch zu begründen.

Frank äußert sich nicht zu „laufendem Verfahren“

Die Vorwürfe sind freilich so gravierend und in der Kürze der Zeit für uns nicht beweisbar, dass wir, obwohl uns die Klagebeantwortung zugespielt wurde, vorerst aus medienrechtlichen Gründen auf eine Veröffentlichung verzichten.

Zumal sich Rudolf Frank von der klagenden Partei FrankPlan im Gespräch mit dem VOLKSBLATT zu den Vorwürfen „nicht äußern will, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt“. Er habe die Anfrage aber an seine „Rechtsvertretung weitergegeben, die diese beantworten wird“. Die Antwort, die uns von der Weber Rechtsanwälte GmbH in den Abendstunden erreichte, fiel dann denkbar knapp aus. „Wir bedanken uns für Ihre Anfrage, müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen keine Stellungnahme erfolgen wird“, hieß es in einem Email.

LASK sieht „der Klage gelassen entgegen“

Der LASK seinerseits zeigte sich gestern verwundert, woher das VOLKSBLATT die Klagebeantwortung hat und wollte sich zu dem laufenden Verfahren ebenfalls nicht äußern. Nur soviel: „Wir sehen der Klage gelassen entgegen“, so Kommunikationschef David Obererlacher. Zumal „ein Unternehmen wie FrankPlan, das aus nur zwei Personen besteht, dieses Projekt niemals hätte bewältigen können“.

Es gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung.

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von Roland Korntner

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