„Internet ist kein rechtsfreier Raum“

Regierung legt jetzt das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ vor

Das am Donnerstag (v. l. n. r.) von Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer und den Ministerinnen Alma Zadic (Grüne) — zuletzt im Netz mit Todesdrohungen konfrontiert — , Karoline Edtstadler und Susanne Raab (beide ÖVP) präsentierte Gesetzespaket soll mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
Das am Donnerstag (v. l. n. r.) von Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer und den Ministerinnen Alma Zadic (Grüne) — zuletzt im Netz mit Todesdrohungen konfrontiert — , Karoline Edtstadler und Susanne Raab (beide ÖVP) präsentierte Gesetzespaket soll mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten. © BKA/Aigner

Nicht, dass die Erkenntnis neu wäre, aber mit dem nun von der Regierung vorgestellten Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ soll verdeutlicht werden, dass „das Internet kein rechtsfreier Raum ist“. Vielmehr gelte auch hier der Rechtsstaat, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die das Paket mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer präsentierte.

Mit dem Paket sollen Opfer von Bedrohungen, Herabwürdigung bzw. bloßstellender Foto- und Filmaufnahmen in Onlineforen bestärkt werden, sich zur Wehr zu setzen, unterstrich Frauenministerin Raab. Für Frauen sei das „ein Meilenstein“ — vor allem für junge Mädchen. Denn zwei Drittel aller 18- bis 23-jährigen Frauen seien Opfer von „Hass im Netz“-Delikten, den Mädchen widerfahre das dreimal häufiger als Burschen.

Rasch zur Wehr setzen

Auch Zadic sieht Frauen als Hauptgruppe: „Viele viele junge Frauen, die online politisch aktiv sind“ sollen sich künftig rasch, niedrigschwellig und ohne allzu große Kosten gegen „wüste“ Beleidigung, Beschimpfung oder Bloßstellung in Onlineforen zur Wehr setzen können.

Sie werden per Formblatt die Ausforschung der Täter durch das Gericht anstoßen und mit dem neuen Mandatsverfahren binnen weniger Tage einen Unterlassungsbefehl erreichen können — und dies für die ersten drei Jahre kostenfrei. Danach werde evaluiert und über die künftigen Kosten entschieden. Außerdem wird die Prozessbegleitung durch Opferorganisationen angeboten. Das einschlägige Strafrecht (Cybermobbing, Verhetzung) wird nachgeschärft. „Upskirting“ — unbefugte Bildaufnahmen des Initimbereichs — wird mit bis zu einem Jahr Haft strafbar.

„Empfindliche“ Strafen

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Für den Zugriff auf die Orte der Veröffentlichungen beschreite man mit der neuen Plattformzuständigkeit völlig neue Wege, erklärte Ministerin Edtstadler. Über das neue Meldesystem und mit der Vorschrift für große Plattformen, eine Ansprechperson für Österreich zu nominieren, werde es möglich, Täter auszuforschen und die rasche Löschung zu erwirken. Außerdem müsse künftig Bericht gelegt werden, was gelöscht wurde.

Im Sinn der Meinungsfreiheit werden aber nur große Plattformen (mit mehr als 100.000 Usern oder mehr als 500.000 Euro Umsatz) in die Verantwortung genommen — mit Ausnahmen für nicht gewinnorientierte Enzyklopädien (Wikipedia), Handelsplattformen (willhaben) und Zeitungsforen (die bereits erhöhte Löschpflicht hätten). Bei systematischen schweren Vergehen drohen „empfindliche“ Strafen bis zu 10 Mio. Euro — samt Abschöpfung inländischer Zahlungen (etwa für Werbung) an im Ausland sitzende Foren.

Mehr Kritik als Lob

Die ersten Reaktionen fielen nicht allzu begeistert aus — vor allem seitens der Oppositionsparteien. SPÖ und FPÖ kritisierten umgehend, dass die Verantwortung zur Löschung beanstandeter Inhalte letztlich wieder bei den großen Online-Konzernen liege. Neos begrüßten das Gesetz grundsätzlich, vermissen aber die Zielgenauigkeit. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Beratungsstelle ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) begrüßten grundsätzlich die geplanten Maßnahmen, pochten aber darauf, dass die Meinungsfreiheit zu wahren sei.

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