Italiens Tourismus rechnet im Sommer mit 13 Mio. Urlaubern weniger

Italiens Tourismus sieht wegen der Coronavirus-Krise schwarz. Trotz Aufhebung der Reisebeschränkungen in Italien und Europa sind die Prognosen für den Sommer düster. Ausländische Touristen bleiben von „Bella Italia“ fern.

In den drei Sommermonaten rechnen Tourismusverbände mit dem Ausfallen von 12,8 Millionen Urlaubern und 56 Mio. Übernachtungen gegenüber dem vergangenen Sommer.

Damit gehen 3,2 Milliarden Euro Umsatz verloren, 48 Prozent davon in der Beherbergung, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Touristikerverbands Assoturismo hervor. Erwartet wird, dass die Zahl der Ausländer, die in Italien in diesem Sommer urlauben, sich gegenüber dem Vorjahr halbieren wird. Bei den italienischen Urlaubern soll der Rückgang 11,6 Prozent betragen.

Die schwersten Besucherrückgänge seien im Nord-Westen Italiens, etwa der Lombardei, Piemont und Ligurien zu erwarten, ergab die Studie. Hier wird mit einem Rückgang der Übernachtungen um 32,9 Prozent gerechnet. Obwohl Österreicher wieder an die Strände von Lignano und Jesolo zurückgekehrt sind, wird in Friaul Julisch Venetien und im Veneto mit einem Urlauberrückgang von 28,7 Prozent gerechnet. Weniger akut, aber weiterhin besorgniserregend, sei der erwartete Touristenrückgang in den mittel- und süditalienischen Regionen.

Italiener urlauben in der Heimat

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Laut einer Umfrage des Portals Robintur werden zehn Millionen Italiener auf einen Urlaub verzichten. Die Italiener, die sich eine Reise gönnen wollen, werden um 20 Prozent weniger als im Vorjahr ausgeben. 90 Prozent werden in der Heimat urlauben. 39 Prozent der Befragten wollen kürzer verreisen als in den vergangenen Jahren.

Familien mit Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können einen 500 Euro-Urlaubsvoucher beantragen. Dieser gilt als Beitrag für Urlaube in Hotels, oder Bed&Breakfast-Pensionen im Zeitraum zwischen 1. Juni und 31. Dezember 2020. Ein mit 150 Mio. Euro dotierter Fonds soll den Tourismus in dieser schwierigen Phase unterstützen. Badeanstalten, Jugendherbergen, Berghütten, Ferienwohnungen, Campingplätze und Bed&Breakfasts werden nicht die ersten Rate der Immobiliensteuer IMU zahlen müssen, wenn die Betreiber auch die Inhaber der Strukturen sind.

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