Jede zweite Strafanzeige wegen Kryptowährungen

Die Hälfte aller Strafanzeigen der Finanzmarktaufsicht betrafen im Vorjahr den Verdacht auf kriminelle Machenschaften um Krypto-Assets. Dieser Bereich steht mit Ausnahme von Geldwäschekontrollen noch nicht unter der Aufsicht der Behörden, warnten die FMA-Vorstände Eduard Müller und Helmut Ettl am Dienstag bei der Jahresbilanz.

Salopp könne man sagen, „die Betreiber agieren weitgehend im rechtsfreien Raum, wir als FMA haben faktisch keine Handhabe“, so Müller.

Zwar sei auf EU-Ebene die sogenannte „MiCA“-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) in Vorbereitung, diese sei aber erst für 2024 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund müsse die FMA warnen: „Hier gibt es keine Aufsicht“.

Das sei anders als bei anderen Finanzmarktprodukten. „Das Glücksspiel ist wenigstens halbwegs reguliert“, so Müller unter Hinweis auf die Halbierung des Kurses in den vergangene Monaten und dem Wertverlust von einem Viertel innerhalb weniger Tage.

Selbstverständlich gebe es auch Plattformen, die Kryptowährungen über Plattformen vermarkten. Aber gerade durch Covid habe wirklicher Missbrauch stark zugenommen. Es gebe immer mehr Betrüger, die über diese Schiene „irgendwelche Homepages erfunden haben“ und diese dann, wenn Anleger ihr Geld zurückfordern, einfach wieder schließen. Das habe „extrem zugenommen“, so Müller.

Die FMA prüfe nur auf Einhaltung der Geldwäscheregeln. Wer digitale Börsen (Wallets) zur Verfügung stellen will, muss sich bei der FMA registrieren. Diese Firmen werden nach den gleichen Kriterien wie Banken auf Geldwäscheprävention geprüft, so Ettl.

Bei 60 Anträgen habe es 21 Registrierungen gegeben, wovon aber sechs wieder zurückgenommen wurden. Das sei „ein Thema, das unsere Geldwäschepräventionsabteilung ganz, ganz stark fordert“, so Ettl. „Wenn wo im Moment Geldwäsche passiert, dann in dem Bereich“.

Im Gegensatz dazu seien die Anzeigen im von der FMA regulierten Bereich deutlich zurückgegangen, so Ettl.

 

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