Meinung

von Herbert Schicho

Juristische Diagnose

Es war Neuland und es musste schnell gehen: Ab Mitte März haben die Juristen in den Ministerien auf Hochtouren Gesetze und Verordnungen gegen die Corona-Pandemie produziert – und man muss anerkennen, dass sie durchaus erfolgreich waren.

Die Republik konnte die Seuche rascher unter Kontrolle bringen, auch kostete das Virus weniger Menschen das Leben als in anderen Staaten. Nun haben die Höchstrichter aber festgestellt, dass bisweilen — obwohl gut gemeint — der Boden der Verfassung verlassen wurde.

Die beanstandeten Regelungen waren zwar befristet und sind seit Wochen außer Kraft, aber trotzdem: Das Urteil hat erstens Auswirkungen auf noch offene Verfahren und auch bereits bezahlte Strafen wird man sich wohl anschauen müssen. Zweitens haben die Höchstrichter auch festgestellt, dass manche – durchaus umstrittene — Eingriffe rechtens waren.

„Es war wohl nicht das letzte Mal, dass die Höchstrichter die juristische Corona- Therapie bewerten müssen.“

Drittens haben nun die Juristen eine weitere Richtschnur, wie man künftig solche „Schnellgesetze“ und „Notfall-Verordnungen“ innerhalb der Verfassung verfassen muss. Viertens ist es auch ein Zeichen eines soliden Rechtsstaates, dass selbst in einer Krise die Institutionen funktionieren.

Aber es war wohl nicht das letzte Mal, dass die Höchstrichter die juristische Corona-Therapie bewerten müssen.

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