Kärntner wegen Einbruchs zum 18. Mal vor Gericht

Ein 27 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zum 18. Mal verurteilt worden. Er hatte Ende Jänner einen räuberischen Diebstahl begangen. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer gab der Angeklagte alles zu. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwalt Christian Pirker schilderte den Vorfall in seinem Eröffnungsplädoyer. Demnach hatte der Angeklagte einen Rucksack mit Schraubenziehern und Totschläger dabei, um bei den Kärntner Messen einzubrechen.

Er brach im ersten Stock einige Türen auf, steckte eine Handkassa mit knapp 2.500 Euro Bargeld ein, die er in einem Büro gefunden hatte. Beim Aufbrechen der Türen machte er aber so viel Lärm, dass Mitarbeiter benachbarter Büroräume aufmerksam wurden. Er wollte flüchten, als sich ihm zwei Männer in den Weg stellten, zog er den Totschläger und bedrohte sie. Die beiden wichen daraufhin zurück und der 27-Jährige konnte flüchten.

Die Videoüberwachung hatte ihn gefilmt, bei der Polizei ist er wohlbekannt, also dauerte es nicht lange, bis er aus seiner Wohnung geholt und festgenommen wurde. Die Handkassa und ein größerer Teil des Bargelds waren noch vorhanden und wurden beschlagnahmt. Zwei Tage vor diesem Einbruch war der Mann zuletzt vor Gericht gestanden und hatte zehn Monate unbedingt wegen mehrerer Einbrüche ausgefasst. Der Angeklagte gab alles zu, meinte aber, er könne sich nicht mehr genau erinnern, was an dem Tag passiert sei, weil er so viele Drogen genommen hätte.

Warum er den Totschläger mitgenommen hatte, konnte oder wollte er auf Befragen des Richters nicht beantworten. Er besitze ihn schon sehr lange und habe ihn nie weggeworfen. Dass gegen ihn ein Waffenverbot besteht, störte ihn offenbar nicht. Wassertheurer wollte vom Angeklagten wissen, ob er auch eine Pistole gezogen hätte, wenn er sie statt des Totschlägers dabei gehabt hätte. Das verneinte der 27-Jährige. Seine Begründung: „Weil das dann ein Raub ist.“

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Er nehme seit zehn Jahren Drogen, sagte der Angeklagte, und wolle jetzt davon loskommen. Verteidiger Markus Steinacher beantragte auch, ihm statt einer Strafe eine Therapie zu ermöglichen. Staatsanwalt Pirker würdigte zwar das Geständnis, wies aber auf die zahlreichen Vorstrafen hin, bisher habe der Mann zusammengerechnet bereits mehr als fünf Jahre in Haft verbracht.

Er bezweifle stark, dass sich der 27-Jährige an die Auflagen halten würde, die eine Therapie mit sich bringe, immerhin sei ihm das Waffenverbot ebenso egal gewesen wie die verhängten Haftstrafen. Der Verteidiger drängte auf eine stationäre Drogentherapie, für die er Strafaufschub erhalten sollte.

Der Schöffensenat sprach den 27-Jährigen schuldig. In seiner Urteilsbegründung erklärte Wassertheurer, angesichts der 14 einschlägigen Vorstrafen und des raschen Rückfalls sei eine mildere Strafe nicht möglich gewesen, zumal der Strafrahmen bis zu siebeneinhalb Jahre Haft betrage. Seine bisherigen Strafen habe er stets in Klagenfurt abgesessen und sich davon völlig unbeeindruckt gezeigt. Daher sei diesmal eine längere Strafe angebracht. Der 27-Jährige nahm nach längerer Beratung mit seinem Anwalt das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

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