Katholische Kirche passt Gottesdienst-Regeln an

Die Katholische Kirche passt ihre Regeln für Gottesdienste an: Nur noch Ein-Meter-Mindestabstand zwischen den Gläubigen, mit Ausnahme von OÖ, wo der Zwei-Meter-Abstand bis 17. Dezember gilt. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern wie Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Chorgesang ist mit 2G-Nachweis wieder möglich, in OÖ erst nach dem 17. Dezember. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Auch Schwangere und Kinder von sechs bis 14 Jahren benötigen nur einen Mund-Nasen-Schutz.

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