„Kein Geschäft mit dem Tod“

Edtstadler will Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids

INTERVIEW: EUROPAMINISTERIN KAROLINE EDTSTADLER (VP)
INTERVIEW: EUROPAMINISTERIN KAROLINE EDTSTADLER (VP) © APA/Fohringer

Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) pocht darauf, dass auch nach dem VfGH-Spruch zur Sterbehilfe enge Grenzen gesetzt werden. Unter anderem spricht sie sich im APA-Interview für ein Verbot der Kommerzialisierung des assistierten Suizids aus: „Ich will nicht, dass mit dem Tod geworben wird, ich will auch nicht, dass mit dem Tod ein Geschäft gemacht wird.“

Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangenen Dezember die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord gekippt und eine Reparaturfrist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Edtstadler betont, dass es nun auch im Sinne des VfGH eine einfachgesetzliche Regel brauche, die diese Aufhebung in dem Sinn einschränkt, dass der ernsthafte Wille zu sterben festgehalten und kontrolliert wird, damit „die Türe nicht ganz offen ist“. Der Ball liege dabei beim Justizressort. Sie sei jederzeit verhandlungsbereit, habe aber noch keinen Entwurf am Tisch liegen.

Kein Zwang für Arzt

Was die Position der ÖVP angeht, führt Edtstadler etwa an, dass kein Arzt gezwungen werden darf, die Sterbehilfe durchzuführen. Weiters muss der ernste Wille für den Selbstmord abgesichert und dokumentiert werden. Einbezogen werde könnten dabei neben Fachärzten auch Psychologen und Notare, regt die Kanzleramtsministerin an.

Ausgebaut werden muss nach Meinung Edstadlers das Alternativangebot, also etwa die Hospiz- und Palliativersorgung. Es brauche eine Ausbreitung dieser Systeme. Denn auch wenn zu respektieren sei, dass Menschen freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, gebe es viele Möglichkeiten, auch Schwerstkranken am Lebensende noch eine Aussicht zu geben und Lebensfreude zu ermöglichen: „Ich will nicht, dass die Würde des Lebens von Menschen, die pflegebedürftig sind, selbst in Frage gestellt wird.“

Angesprochen auf den Bericht der EU-Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in Österreich meinte Edtstadler, die Kommission habe bestätigt, dass „ein enorm hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit gegeben“ sei. Kritik der Brüsseler Behörde, etwa dass auch in Österreich politischer Druck auf Staatsanwälte ausgeübt werde, könne sie nicht nachvollziehen, so die Europaministerin. „Wenn gewisse Entscheidungen von Staatsanwälten kritisiert werden, ist das nicht negativ für den Rechtsstaat.“

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