Keine Einbußen für Jung-Eltern

Auch Jahr 2019 kann Basis für einkommensabhängiges Kindergeld sein

Christine Aschbacher
Christine Aschbacher © APA/Neubauer

Frisch gebackene Eltern, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen hatten, sollen das beim Kindergeld nicht spüren: Für Geburten im Jahr 2021 ist es möglich, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld anhand des Einkommenssteuerbescheides oder des Einkommensnachweises 2019 zu beantragen, wenn das Einkommen in diesem Jahr höher ausfiel als 2020. Der Ministerrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung behandelt, am Freitag kommt diese ins Parlament.

Bei der einkommensabhängigen Variante — neben dieser gibt es auch eine Pauschalvariante — werden 80 Prozent der Letzteinkünfte bzw. maximal rund 2000 Euro monatlich ausbezahlt, begrenzt auf ein Jahr (oder 14 Monate, wenn beide Elternteile in Karenz gehen).

Voraussetzung für das einkommensabhängige Kindergeld ist, dass man 182 Tage vor der Geburt durchgehend erwerbstätig war. Ziel dieser Variante ist ein schneller Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

Um zu vermeiden, dass sich etwa Kurzarbeit negativ auf den Kindergeld-Betrag auswirkt, kann nun eben auch der Einkommensbescheid aus 2019 vorgelegt werden. Mit dieser Anpassung stelle man sicher, „dass werdende Eltern aufgrund der Krise keine finanziellen Nachteile zu befürchten haben“, so Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP).

Zumal, wie die Ministerin betont, „viele Familien im Rahmen der Corona-Krise vor besondere Herausforderungen gestellt wurden“. Die Maßnahme dürfte nach Angaben Aschbachers rund 5,7 Millionen Euro kosten.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren