Keine Fristverschiebung für „Pickerl“ notwendig

Die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker hat kürzlich bekannt gegeben, dass man die Überprüfung der geltenden Pickerl-Fristen „unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Bestimmungen“ gewährleisten könne. Gleichzeitig wurde vor einer Ausweitung der Toleranzfrist gewarnt.

Die Überprüfung sei in Hinblick auf die Verkehrssicherheit wichtig, die angedachte Ausweitung der Toleranzfrist würde indes „negative Nachzieheffekte wie einen Reparaturstau nach sich ziehen“, hieß es vonseiten der Fachorganisation der Wirtschaftskammer.

Den Kfz-Besitzern wurde eine Terminvereinbarung mit der „Werkstatt ihres Vertrauens“ ehestmöglich empfohlen: „Wir haben genügend Kapazitäten in den Betrieben, diese Aufträge abzuwickeln, da es sich um eine vorgeschriebene Überprüfung handelt“, so Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechniker. Auch wenn im Moment kein direkter Kundenkontakt möglich ist, werde die Dienstleistung in gewohnter Qualität erbracht.

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