Keine Strafbarkeit von Vordränglern

Oö. Polizeibericht: Kein Amtsmissbrauch im Fall von Eberschwang

Nach der Aufregung um Bürgermeister, die mit übrig gebliebenem Covid-19-Impfstoff in Altersheimen immunisiert wurden und sich so vordrängten, kam nun zumindest die Polizei zu dem Schluss, dass dieses Handeln nicht strafbar sei. Die Rechtsfragen in dem laufenden Verfahren sind freilich noch nicht entschieden, berichteten die OÖN.

In Eberschwang waren im Jänner der Bürgermeister, seine beiden Stellvertreter sowie Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis immunisiert worden. Die Staatsanwaltschaft Ried hatte das Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt. Diese ergaben nun, dass das Verhalten von Ortschef, Heimleiterin und Pflegedienstleiter nicht strafbar sei.

Ermittelt wurde wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Dieser komme aber nur bei „hoheitlichem Handeln“ infrage, nicht bei „privatwirtschaftlichen Tätigkeiten“. Laut Kripo-Bericht – und laut Nachfrage beim Amt der Landesregierung – sei das die Impfaktion durchführende Heimpersonal „ausschließlich“ privatwirtschaftlich tätig.

Staatsanwalt und Behördensprecher Alois Ebner sagte, dass dies – Hoheitsverwaltung oder privatwirtschaftliche Tätigkeit – der „rechtliche Knackpunkt“ sei, zu dem es noch keine konkrete Judikatur gebe. Man werde die Rechtsprechung zur Abgrenzung dieser Bereiche heranziehen müssen. Entscheidung sei im weiterhin laufenden Verfahren noch keine getroffen worden.

Die übergeordneten Dienststellen hätten den Heimen auch keine konkreten Vorgaben gemacht, wer mit übrig gebliebenen Restdosen geimpft werden könne. Deshalb könne der Heimleitung kein Vorwurf gemacht werden, zitierte die Zeitung aus dem Kripo-Bericht. Es habe die „eindeutige Erlaubnis“ gegeben, übrige Impfdosen an Externe zu verimpfen.

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