Klage wegen Einbahn auf oö. Grenzbrücke in München vor Gericht

LOKALAUGENSCHEIN IM KONFLIKT UM EINBAHN-BRCKE ZWISCHEN O U

Das Verwaltungsgericht München wird sich heute, Dienstag, mit der Klage eines österreichischen Pendlers befassen.

Dieser wehrt sich gegen eine skurrile Einbahnregelung auf der Brücke über der Salzach zwischen Hochburg-Ach in Oberösterreich und Burghausen in Bayern, wegen der er einen Umweg fahren muss.

Kurios ist, dass die Grenzbrücke auf österreichischer Seite theoretisch in beide Richtungen befahrbar ist, ab der Mitte in Deutschland derzeit nur mehr einseitig.

Der Stadtrat hatte sich probeweise für die Einbahn-Regelung wegen einer Häufung von Unfällen im Bereich der Altstadt entschieden, somit kann die Salzachquerung nur mehr von Österreich aus mit dem Fahrzeug benutzt werden.

Dagegen klagte ein Pendler. Er fahre täglich über die Brücke nach Deutschland zur Arbeit, müsse für den Rückweg aber nun auf eine längere Route ausweichen.

Das deutsche Argument der Sicherheit will er nicht gelten lassen, da durch die Einbahnregelung der Autoverkehr auf den Ausweichstraßen erhöht werde und dort die Unfallgefahr steige.

Ob das Urteil am Dienstag schon öffentlich wird, hängt davon ab, ob die Verwaltungsrichter es mündlich oder schriftlich verkünden.

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