Kompromiss bei neuer Uni-Regelung

Mindestleistung für Studienanfänger abgeschwächt und kommt ab 2022

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und die Grüne-Bildungssprecherin Eva Blimlinger
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und die Grüne-Bildungssprecherin Eva Blimlinger © APA/Neubauer

Die geplante Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird deutlich abgeschwächt und erst ab dem Wintersemester 2022/23 eingeführt.

Dann müssen alle Personen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen, in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte in diesem Studium erbringen, sieht eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor. Ursprünglich geplant waren zunächst 16 ECTS pro Jahr bzw. später im Begutachtungsentwurf 24 ECTS in zwei Jahren.

„Diskurs ist nicht Zeitverschwendung und Kompromiss ist nicht Schwäche“, erklärt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP), warum nun diese Änderungen vorgenommen werden.

Auch die als Sanktion bei Nichterreichung vorgesehene Zehn-Jahres-Sperre für das betreffende Studium an der jeweiligen Uni wurde auf zwei Jahre verkürzt. Natürlich würden mit dem Kompromiss weder alle Studentenvertreter noch die Unis zufrieden sein, meinte die Grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger. Aber: „Wenn beide Seiten nicht ganz zufrieden sind, haben wir das Beste gemacht.“ Die Änderungen sollen heute den Ministerrat passieren.

Prüfungstermine bleiben

Anders als bisher geplant sind die Unis auch weiter verpflichtet, drei Prüfungstermine pro Semester anzubieten. Im Begutachtungsentwurf wären auch nur zwei Prüfungstermine zulässig gewesen. Etwas eingeschränkt werden die geplanten „Learning Agreements“. Diese umfassen konkrete Unterstützungen (z.B. bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl oder Rückerstattung von Studiengebühren) der Uni im Austausch gegen Studienleistungen.

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Neu geregelt werden auch die umstrittenen Kettenverträge, also die im UG zulässige mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. Von diesen Regeln gibt es aber (entweder bei der Dauer der Befristung oder der Zahl der möglichen Verlängerungen) wieder zahlreiche Ausnahmen — etwa für studentische Mitarbeiter, Doktoranden, Mitarbeiter in Drittmittelprojekten, Lektoren und Karenzvertretungen.

Auch die Plagiatsaffäre um Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hinterlässt Spuren im Regelwerk: Nach den Unis wird auch Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatunis explizit ins Gesetz geschrieben, dass sie die „gute wissenschaftliche Praxis und akademische Integrität“ sicherstellen müssen. Außerdem wird die geplante Verjährung von Plagiaten nach 30 Jahren fallengelassen.

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