Erfolg für Ed Sheeran bei Copyright-Prozess in New York

Ed Sheeran © APA/AFP/Getty/Santiago

Der britische Sänger Ed Sheeran (32) hat in einem Prozess wegen angeblicher Copyright-Verletzungen in New York Recht bekommen. Sheeran habe seinen Song „Thinking Out Loud“ nicht von dem Lied „Let’s Get It On“ von Marvin Gaye abgeschrieben, befand eine Jury am Donnerstag in New York nach mehrstündigen Beratungen einstimmig.

„Ich bin natürlich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Falls“, sagte Sheeran nach dem Urteil vor dem Gerichtsgebäude. „Aber gleichzeitig bin ich unglaublich frustriert, dass unbegründete Behauptungen wie diese vor Gericht gehen dürfen.“ Acht Jahre lang hätten er und die Kläger über zwei Songs mit dramatisch unterschiedlichen Texten und Melodien gestritten. Die zugrundeliegenden vier Akkorde würden jeden Tag von Songwritern auf der ganzen Welt verwendet.

Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran Copyright-Verletzungen vorgeworfen. Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song „Let’s Get It On“ mit Marvin Gaye veröffentlicht. Sheeran hatte sich in dem Prozess teils selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. „Thinking Out Loud“ basiere auf Akkorden und Rhythmen, die „grundlegende Musik-Bausteine“ seien und die niemand besitzen könne. Sheeran führte dabei unter anderem die Ähnlichkeit zwischen „Let It Be“ von den Beatles und „No Woman No Cry“ von Bob Marley an.

Auch deshalb zeigte Sheeran sich nach dem Urteil zerknirscht: „Es ist verheerend, beschuldigt zu werden, das Lied eines anderen gestohlen zu haben, wenn wir so viel Arbeit in unseren Lebensunterhalt stecken.“ Er werde niemals ein „Sparschwein“ sein, das Leute schütteln könnten, um Geld zu bekommen. Zudem habe er wegen des Prozesses die Beerdigung seiner Großmutter in Irland verpasst. „Diese Zeit werde ich nie zurückbekommen.“

Der Prozess war mehrfach verschoben worden. Sheeran war wie auch einige seiner Kollegen – beispielsweise Robin Thicke und Pharrell Williams – in den vergangenen Jahren immer wieder mit Vorwürfen der Copyright-Verletzung konfrontiert worden.

Sheeran griff im Gerichtssaal auch selbst zur Gitarre, um der Jury zu erklären, auf welche Weise er Songs schreibe. Dabei spielte und sang er Teile von „Thinking Out Loud“ und wollte damit klar machen, wie schnell und intuitiv er Songs komponiert – manchmal mehrere an einem Tag. Dies lasse keinen Raum dafür, zeitgleich an andere Lieder zu denken und diese zu kopieren.

Die Anwälte der Kläger hatten in ihrer Beweisführung ein 2014 performtes Mash-up von Sheeran vorgebracht: Darin kombinierte der Musiker seinen Song „Thinking Out Loud“ mit Marvin Gayes „Let’s Get It On“. Diese Tatsache belege das Abschreiben eindeutig, so die Argumentation. Sheeran reagierte mit Unverständnis: „Wenn ich das getan hätte, was Sie mir vorwerfen, wäre ich ein Idiot, mich vor 20.000 Menschen auf die Bühne zu stellen und das zu tun.“

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