Vor 75 Jahren begann der historische Nürnberger Prozess

Gegen 21 NS-Verbrecher – Erstes internationales Strafverfahren überhaupt

Die Angeklagten auf der Anklagebank des ersten Nürnberger Prozesses im Jahr 1945
Die Angeklagten auf der Anklagebank des ersten Nürnberger Prozesses im Jahr 1945 © ullstein-LEONE/Ullstein Bild/picturedesk.com

Es war das erste internationale Strafverfahren der Geschichte: Heute jährt sich der Beginn des Nürnberger Prozesses zum 75. Mal. 21 ranghohe Vertreter des NS-Regimes mussten sich wegen Kriegsverbrechen verantworten. Der Prozess dauerte rund zehn Monate.

Wie war der Prozess konzipiert?

Schon während des Zweiten Weltkriegs bereiteten die Alliierten die Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher nach einer deutschen Niederlage vor. Maßgeblicher Bestandteil der Planungen war ein öffentlichkeitswirksamer Prozess gegen die Spitzen des NS-Regimes. Nur sechs Monate nach dem Ende der Kampfhandlungen hatten Ankläger der Siegermächte hunderttausende Zeugenaussagen sowie zigtausende Beweismittel zusammengetragen. 21 Männer, die von den Alliierten bei Kriegsende gefangen worden waren, saßen auf der Anklagebank. Nominell ranghöchster Beschuldigter war Hermann Göring. Dazu kamen Mitglieder der Reichsregierung, der Nazipartei, Militärs sowie führende Köpfe des Zwangsarbeiter-, Terror- und Besatzungsapparats. Unter den zum Tod Verurteilten waren auch zwei österreichische Angeklagte: SS-Chef Ernst Kaltenbrunner sowie Arthur Seyss-Inquart, ab 1938 Reichsstatthalter der „Ostmark“.

Warum Nürnberg?

Ein Teil der Überlegungen war schlichtweg pragmatischer Natur. So war Nürnberg nicht in dem Maße kriegszerstört wie andere deutsche Städte, es gab dort geeignete Justizgebäude. Aber die Wahl hatte auch eine symbolische Komponente: Die alte Kaiserstadt spielte in der NS-Propaganda als Austragungsort der Reichsparteitage eine zentrale Rolle. Auch die berüchtigten antisemitischen sogenannten Rassegesetze wurden dort 1935 verkündet.

Wie lief der Prozess ab?

Der Prozess begann am 20. November 1945, als Richter fungierten vier Juristen aus den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion. Auch die Anklage war mit je einem Vertreter der Siegermächte besetzt. Verantworten mussten sich die Angeklagten wegen vier Vorwürfen: Verschwörung zum Angriffskrieg, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie wurden von deutschen Anwälten verteidigt, alle plädierten auf nicht schuldig. Zu den Zeugen gehörten neben überlebenden Opfern auch führende Organisatoren des Massenmords – etwa der frühere Kommandant des Lagers Auschwitz, Rudolf Höß. Der Prozess dauerte 218 Verhandlungstage und endete am 1. Oktober 1946 mit zwölf Todesurteilen, eines verhängt in Abwesenheit. Dazu kamen drei lebenslange Haftstrafen, vier lange Gefängnisstrafen und drei Freisprüche. Zehn Todesurteile wurden rund eine Woche später am 16. Oktober vollstreckt. Göring beging einige Stunden vorher in der Gefängniszelle Suizid mit einer Giftkapsel.

Wie wird der Prozess heute bewertet?

Er gilt als Meilenstein internationaler Strafgerichtsbarkeit. Gleichwohl zogen Historiker später oft ein eher gemischtes Fazit: In Deutschland verstärkte er die Tendenz, Schuld für NS-Verbrechen auf einige wenige Spitzenfunktionäre zu schieben. Zwar folgten weitere Verfahren, aber diese zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse wurden kaum mehr beachtet. Dazu kam noch, dass die Alliierten den Kern des Verfahrens auf die Vorwürfe der Verschwörung gegen den Frieden legten, weil sie auf einen außenpolitischen Abschreckungseffekt setzten. Die Judenvernichtung wurde als ein Menschheitsverbrechen unter vielen eingeordnet. Tatsächlich wurde die Monstrosität des Holocausts in der breiten Öffentlichkeit erst ab den 60ern realisiert.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren