Kultur-Neustart: Maskenpflicht gilt nicht für Besuchergruppen

Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) hat am Freitag klargestellt, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Publikumsbereich – analog zur Regelung in der Gastronomie – nicht für Personen gilt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder als gemeinsame Besuchergruppe eine Veranstaltung besuchen.

Das teilte das Büro der Staatssekretärin der APA schriftlich mit.

Die Abstandsregeln – ein Meter von Sitzmitte zu Sitzmitte bzw. das Freihalten eines Sitzplatzes zwischen diesen Besuchergruppen – bestehen aber nach wie vor, ebenso die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten und Verlassen von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wurde festgehalten.

„Die Lockerungen für Veranstaltungen im Kulturbereich wurden von der Kulturszene wohlwollend aufgenommen“, erklärte Mayer. Bei einigen Veranstaltern habe es aber Unklarheiten bei der Regelung für Menschen, die im gleichen Haushalt leben, gegeben, wie Rückmeldungen gezeigt hätten, weshalb sie nun die Klarstellung vornahm.

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Die Lockerungen im Veranstaltungsbereich werden laufend evaluiert. Für Mitte Juni haben Mayer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) einen Ausblick auf die Regeln für Veranstaltungen ab Herbst angekündigt.

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