Land OÖ will Verfahren online ermöglichen

Gesetz soll Anfang 2023 in Kraft treten

Oberösterreich will als eines der ersten Länder mit einem Digitalisierungsgesetz die Basis schaffen, um Anlageverfahren künftig von der Einreichung bis zum Bescheid online abwickeln zu können.

Ein entsprechender Entwurf geht nächste Woche in Begutachtung und soll dann als Regierungsvorlage in den Landtag eingebracht werden. In Kraft treten soll das Gesetz dann mit 1. Jänner 2023, so LH Thomas Stelzer (ÖVP) und sein Vize Manfred Haimbuchner (FPÖ).

Von A wie Abwasser bis U wie Umweltschutz

„Wir wollen die Chancen der Digitalisierung in Oberösterreich auf allen Ebenen nutzen. Mit digitalen, zeitlich unabhängigen Amtswegen soll es in Zukunft noch schneller und einfacher sein, Verfahren abwickeln zu können oder Zugang zu Leistungen des Landes zu erhalten“, sind sich die beiden einig.

Mit dem neuen Gesetz werden auch eine ganze Reihe von Landesbestimmungen — vom Abwasserentsorgungsgesetz über die Bauordnung und das Raumordnungs- bis hin zum Umweltschutzgesetz — geändert.

Ab wann tatsächlich alle Verfahren online abgewickelt werden können, hängt davon ab, ob es sich bei den zugrunde liegenden Gesetzen um Landes- oder Bundesgesetze handelt — wo es Landesgesetze sind, soll es möglich sein, Bundesgesetze müssten vom Bund angepasst werden. Das „Oö. Digitalisierungsgesetz“ soll aber die legistischen Voraussetzungen dafür schaffen.

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