Landes-Rechnungshof zufrieden mit Oberösterreichs Landeshaushalt 2019

Landeshauptmann Thomas Stelzer © Land OÖ

Der Landesrechnungshof (LRH) Oberösterreich stellt dem Land nach der Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2019 ein gutes Zeugnis aus. Er riet aber, die durch die Coronakrise nicht zu haltenden Finanzplanungen rasch anzupassen. Mit einer Freien Finanzspitze von 10,3 Prozent sei erstmals der vom LRH geforderte Wert erreicht worden, teilte das Kontrollorgan am Mittwoch mit.

Die Haushaltsrechnung 2019 sei mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6,6 Mrd. Euro ausgeglichen. Bereinigt um „Einmaleffekte“ habe das Land einen Haushaltsüberschuss von mindestens 54,8 Mio. Euro (Vorjahr 17,8 Mio. Euro) erwirtschaftet und damit den Österreichischen Stabilitätspakt 2012 hinsichtlich der Schuldenbremse eingehalten und die diesbezügliche Regelgrenze um 220 Mio. Euro übertroffen, sagte LRH-Direktor Friedrich Pammer.

Durch gestiegene Einnahmen und reduziertes Ausgabenwachstum habe sich der jährliche Überschuss der laufenden Gebarung auf insgesamt 618,7 Mio. Euro erhöht, so Pammer. Das sei um 76,4 Mio. Euro mehr als 2018.

Die Öffentliche Sparquote betrug 11,9 Prozent (Vorjahr 10,8 Prozent). Eine Freie Finanzspitze – frei verfügbare Mittel für Investitionen – von 601,4 Mio. Euro bedeute eine Quote von 10,3 Prozent. Damit wurde eine langjährige Forderung des LRH (Freie Finanzspitze von 10 Prozent) erfüllt, bei der Sparquote sähe das Kontrollorgan gern 15 Prozent.

Die Rücklagen sanken 2019 um 241,3 Mio. Euro auf insgesamt 496,5 Mio. Euro, das Land habe unter anderem Geld für jederzeit rückführbare Darlehen an Beteiligungsunternehmen verwendet. Die tatsächlich aufgenommenen Schulden hätten sich um 10 Mio. Euro auf 454,5 Mio. Euro verringert. Der LRH sah in seiner wesentlich weiter gefassten Schuldenbetrachtung für 2019 Finanzverpflichtungen von insgesamt 2,66 Mrd. Euro. Positiv sei ein Rückgang um fast 300 Mio. Euro durch Darlehen von 315 Mio. Euro, die das Land den Beteiligungsunternehmen zur Verfügung stellte.

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Aktuell sei nicht abzuschätzen, ob die Haushalts- und Vermögensreserven des Landes reichen werden, um die Covid-19-Krise zu bewältigen, oder ob eine Neuverschuldung ins Haus stehe. Die Aufhebung der selbst auferlegten Schuldenbremse sei nur eine der ersten Folgen dieser Krise gewesen. Pammer riet, die finanziellen Planungen so rasch als möglich zu aktualisieren – aber dabei auf die Grenzen der Finanzierbarkeit zu achten, um die solide Finanzsituation nicht nachhaltig zu gefährden.

Ab 2020 gilt ein neues Haushaltsrecht. Um die Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses abzusichern sollten die Vollständigkeitserklärungen von Leitern der bewirtschaftenden Stellen und zuständigen Mitgliedern der Landesregierung an das neue Haushaltsrecht angepasst werden, betonte Pammer.

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